Beschluss:

 

Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen werden gem. Beschluss des Rates vom 13.12.1994 beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend angeführt abzustimmen:

 

1.      Das Gezeichnete Kapital der GSW ist von DM auf EURO umzu­stellen.

2.      Das Stammkapital ist aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Kapitalrücklagen in Gezeichnetes Kapital auf 29.338.000,00 DM bzw. 15.000.000 EURO zu erhöhen.

3.      Die von Eversheim-Stuible Treuberater GmbH testierte Erhöhungs­sonderbilanz zum 30.09.2000 wird festgestellt.

4.      Der Gesellschaftsvertrag ist wie folgt zu ändern:

§ 4

 

"1.   Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000 EURO (in Worten: Fünfzehnmillionen EURO). Auf das Stammkapital haben übernommen:

Stadt Kamen             6.300.000 EURO
Gemeinde Bönen      2.400.000 EURO
Stadt Bergkamen      6.300.000 EURO

                                       15.000.000 EURO“

§ 11

 

Abs. 4 Buchstabe e):

" ... soweit im Einzelfall der Betrag von 10.000 EURO überschritten wird."

 

Abs. 4 Buchstabe g):

 

" ... soweit im Einzelfall der Betrag von 25.000 EURO Schenkungen und Verzicht auf Ansprüche, soweit im Einzelfall von 10.000.000 EURO überschritten wird."

 

Abs. 4 Buchstabe h):

 

" ... soweit bei einem Streitwert von über 25.000 EURO oder von besonderer Bedeutung."

 

Abs. 4 Buchstabe i):

 

“ ... soweit im Einzelfall ein Betrag von 10.000 EURO überschritten wird."

 

§ 12

 

Abs. 2 Satz 2):

 

"Auf je 50.000 EURO Stammeinlage entfällt eine Stimme."

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen