Sitzung: 22.02.2024 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 009/2024
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Kamen beschließt für das
Untersuchungsgebiet „Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße“ (Anlage 1) die Einleitung
einer vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 136-139
BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für ein förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142
BauGB.
2.
Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines externen
Planungsbüros zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung im unter (1.)
benannten Quartier beauftragt.
2.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 stellte Herr Dr. Liedtke zunächst die Beratungshistorie dar. Er wies darauf hin, dass die Kosten der vorbereitenden Untersuchung möglicherweise im Nachhinein über Städtebauförderung refinanziert werden könnten.
Im Weiteren erläuterte er das Vorkaufsrecht und begründete die Wahl des Instruments. Herr Dr. Liedtke hob hervor, dass die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes eine Befassung und Entscheidung des Rates voraussetze.
Die SPD-Fraktion begrüße die Maßnahmen der Verwaltung, so Herr Heidler. Er betonte die Bedeutung im Rahmen der Stadtentwicklung.
Die Privatisierung von öffentlichem Wohnungsbau führt seiner Auffassung nach zu derartigen Problemlagen. Insofern sei wünschenswert, wenn solche Wohnhäuser von Wohnungsbaugesellschaften übernommen würden.
Herr Eisenhardt führte aus, dass die CDU-Fraktion diesem planungsrechtlichen als auch ordnungspolitischen Instrument zustimme und auf eine positive Entwicklung hoffe. Er erinnerte an die seit Jahren beklagten Problemlagen in diesem Gebiet. Die Übernahme der Häuser durch öffentliche Träger sei nicht zwingend nötig, jedoch müsste dauerhaft für vernünftige Zustände gesorgt werden.
Herr Kasperidus nahm
ab 17.10 Uhr an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil.
Herr Grosch kritisierte, dass trotz vieler Versuche und Zusagen durch den Eigentümer keine Verbesserung der Zustände in dem Wohngebiet erreicht worden sei.
Grundsätzlich gebe es dort schöne Wohnungen. Zudem sei der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum groß.
In diesem Zusammenhang verwies er auf die Probleme, die durch die Privatisierung von Wohnungsbau entstanden seien.
Zur Frage von Herrn Kobus nach der Notwendigkeit zur Einrichtung des besonderen Vorkaufsrechts erklärte Herr Dr. Liedtke, dass das allgemeine Vorkaufsrecht erst nach Feststellung des Sanierungsgebietes greife. Bürgermeisterin Kappen und Herr Dr. Liedtke erläuterten detailliert die Hintergründe für die Sicherung des Vorkaufsrechts.
Frau Schulze gab einen aktuellen Sachstand zur Situation und zeigte sich vorsichtig optimistisch. Die Kommunikation mit der Hausverwaltung und dem Eigentümer habe sich verbessert. Es wurde seitens des Eigentümers in Aussicht gestellt, eine Firma zu beauftragen einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Aktuell sei als Ansprechpartner ein Hausmeister vor Ort.
Allen Mietern, die nicht privat untergebracht werden konnten, sei anderer Wohnraum vermittelt worden, dessen Zustand seitens der Stadt kontrolliert worden sei.
Frau Schulze wies darauf hin, dass die Zustände in den übrigen Häuser ebenfalls kontrolliert und überwacht würden.
Der Rat werde fortlaufend über die weitere Entwicklung sowie Gespräche mit dem Eigentümer informiert, so Bürgermeisterin Kappen.