Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beschließt für das Untersuchungsgebiet „Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße“ (Anlage 1) die Einleitung einer vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 136-139 BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB.

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines externen Planungsbüros zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung im unter (1.) benannten Quartier beauftragt.

2.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 stellte Herr Dr. Liedtke zunächst die Beratungshistorie dar. Er wies darauf hin, dass die Kosten der vorbe­reitenden Untersuchung möglicherweise im Nachhinein über Städtebau­förderung refinanziert werden könnten.

Im Weiteren erläuterte er das Vorkaufsrecht und begründete die Wahl des Instruments. Herr Dr. Liedtke hob hervor, dass die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes eine Befassung und Entscheidung des Rates voraussetze.

 

Die SPD-Fraktion begrüße die Maßnahmen der Verwaltung, so Herr Heidler. Er betonte die Bedeutung im Rahmen der Stadtentwicklung.

Die Privatisierung von öffentlichem Wohnungsbau führt seiner Auffassung nach zu derartigen Problemlagen. Insofern sei wünschenswert, wenn sol­che Wohnhäuser von Wohnungsbaugesellschaften übernommen würden.

 

Herr Eisenhardt führte aus, dass die CDU-Fraktion diesem planungs­recht­lichen als auch ordnungspolitischen Instrument zustimme und auf eine po­sitive Entwicklung hoffe. Er erinnerte an die seit Jahren beklagten Problem­lagen in diesem Gebiet. Die Übernahme der Häuser durch öffentliche Trä­ger sei nicht zwingend nötig, jedoch müsste dauerhaft für vernünftige Zustände gesorgt werden.

 

Herr Kasperidus nahm ab 17.10 Uhr an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Herr Grosch kritisierte, dass trotz vieler Versuche und Zusagen durch den Eigentümer keine Verbesserung der Zustände in dem Wohngebiet erreicht worden sei.

Grundsätzlich gebe es dort schöne Wohnungen. Zudem sei der Bedarf an bezahl­baren Wohnraum groß.

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Probleme, die durch die Privati­sierung von Wohnungsbau entstanden seien.

 

Zur Frage von Herrn Kobus nach der Notwendigkeit zur Einrichtung des besonderen Vor­kaufsrechts erklärte Herr Dr. Liedtke, dass das allgemeine Vorkaufsrecht erst nach Feststellung des Sanierungsgebietes greife. Bürgermeisterin Kappen und Herr Dr. Liedtke erläuterten detailliert die Hintergründe für die Sicherung des Vorkaufsrechts.

 

Frau Schulze gab einen aktuellen Sachstand zur Situation und zeigte sich vorsichtig optimistisch. Die Kommunikation mit der Hausverwaltung und dem Eigentümer habe sich verbessert. Es wurde seitens des Eigentümers in Aussicht gestellt, eine Firma zu beauftragen einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Aktuell sei als Ansprechpartner ein Hausmeister vor Ort.

Allen Mietern, die nicht privat untergebracht werden konnten, sei anderer Wohnraum vermittelt worden, dessen Zustand seitens der Stadt kontrolliert worden sei.

Frau Schulze wies darauf hin, dass die Zustände in den übrigen Häuser ebenfalls kontrolliert und überwacht würden.

 

 

Der Rat werde fortlaufend über die weitere Entwicklung sowie Gespräche mit dem Eigentümer informiert, so Bürgermeisterin Kappen.