Sitzung: 22.02.2024 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 007/2024
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung, dass der Stadt Kamen das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB an Grundstücken im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße zusteht (s. Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Eckardt nahm ab
17.28 Uhr an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil.