Sitzung: 15.02.2024 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 007/2024
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung, dass der Stadt Kamen das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB an Grundstücken im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße zusteht (s. Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Herr
Kissing nahm Bezug auf die Sitzung
des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023, in der die
Verwaltung beauftragt wurde, eine entsprechende Vorkaufrechtssatzung für die
Stadt Kamen vorzubereiten.
Herr
Dr. Liedtke verwies auf die
ausführliche Beschlussvorlage.
Auf
Nachfragen stellten Herr Körbel und
Herr Dr. Liedtke klar, dass durch
die Satzung weder ein Zwang noch eine feste Absicht zum Kauf der Immobilien
beschlossen werde. Es handele sich lediglich um ein Instrument, um ggf. auf die
Immobilien zugreifen zu können. Ein optionaler Einstieg durch die Stadt sei
lediglich möglich, wenn ein Grundstücksverkauf erfolge. Die Stadt Kamen wäre
aber bei einem Verkauf zu beteiligen. Bei einem Unternehmensverkauf greife diese
Möglichkeit nicht.