Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 18.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2024/25 die Bildung von 17 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

4

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

17

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erläuterte kurz die diesjährigen Verschiebungen. Auf Grund der Einzugs- und Neubaugebiete sei eine Verteilung nach Kapazitätsmöglichkeiten erfolgt. Dies sei in den Jahren zuvor ebenfalls vorgekommen und ein ganz normaler Prozess, der mit den Schulleitungen der Grundschulen abgesprochen sei. Im Zuge dessen informierte sie darüber, dass der Neubau der OGS Friedrich-Ebert-Schule nötig gewesen sei, da die Schule die schlechteste räumliche Voraussetzung zur Beschulung hatte.

 

Frau Schroeter ergänzte die Ausführungen von Frau Kappen und betonte, dass die Verteilung der Schüler*innen nach den örtlichen Möglichkeiten erfolge. Dies sehe das Schulgesetz so vor und sei gelebte Praxis.

 

Herr Heidler bedankte sich für die Informationen und für die Möglichkeit im Anschluss an den Schul- und Sportausschuss die Schule zu besichtigen. Er habe bereits durch einen anderen Ausschuss die Möglichkeit gehabt die Schule zu besichtigen und stellte fest, dass diese nun über tolle Räumlichkeiten verfüge und ihre ohne schon gute pädagogische Arbeit nun weiter ausbauen könne. Das Gebäude gebe der Schule dafür sehr viele Möglichkeiten. Weiterhin führte er in Vorgriff auf TOP 3 aus, dass es durchaus sinnvoll sei die Eingangsklassen nicht bis zum Anschlag zu füllen und somit ein angenehmeres Lernklima zu schaffen. Dies sei sehr positiv zu bewerten. Er wies zudem daraufhin, dass es eigentlich ein Fehler im System sei, wenn Oberstufenklassen mit 19 Schüler*innen voll seien und Grundschulklassen erst mit 25 bis 29 Schüler*innen. Dies müsste politisch aber auf anderer Ebene diskutiert werden. Abschließend teilte er mit, dass alle Kamener Grundschulen gut aufgestellt seien und die Verteilung Wohnortnah erfolge, auch wenn nicht immer jeder Erstklässler seine Wunschschule besuchen könne.