Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 29.01.2024 wie folgt abstimmen:

 

1.            Dem Abschluss eines Wandeldarlehensvertrages mit der Deutschen Giganetz GmbH wird zugestimmt.

 

2.            Der DGN wird im Wandeldarlehensvertrag das Recht eingeräumt, die Wandlung eines Darlehens einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen in eine Kapitalbeteiligung zu verlangen.

 

3.            Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.

 

4.            Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen


Unter Verweis auf den Zusammenhang mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt stellte Bürgermeisterin Kappen den Hintergrund für das Wandeldarlehen dar.