Sitzung: 30.11.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Herr Dr. Liedtke informierte darüber, dass die Stadt Kamen bei dem
Förderprogramm ZIO (Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren) mit Ihrem
Förderantrag „Alter Markt“ nicht berücksichtigt worden sei.
Herr Breuer gab zur Info, dass es aus dem
Bereich Mobilität und Verkehr einen Förderaufruf unter dem Namen „SUMP“
(Sustainable Urban Mobility Plan) gegeben hat, der das Ziel verfolgt, eine
strategische Planungsgrundlage für die Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität
auf kommunaler Ebene zu schaffen und dabei verkehrsträger- und
verkehrsmittelübergreifend zu planen. An dem kurzfristigen Förderverfahren
wurde sich beteiligt und ein Leitbild mit dem Fokus auf eine klimafreundliche
und effiziente Mobilität eingereicht.
Die Stadt Kamen
wurde bei dem Förderprogramm berücksichtigt, der Förderantrag wurde gestellt,
bis dato noch nicht bewilligt. Die Bewilligung wird zeitnah erwartet. Die
Inhalte der Förderung sind die Erstellung eines Mobilitätsplanes und die Stelle
eines Mobilitätsmanagers über zwei Jahre. Herr Breuer sagte, dass sich der SUMP vom bestehenden VEP
(Verkehrsentwicklungsplan) insofern abgrenzt, dass alle Verkehrsträger und
Verkehrsmittel zusammen betrachtet werden sollen.
Herr Dr. Liedtke teilte für den Bereich
Denkmalschutz mit, dass das Gebäude
Markt 21 in den vergangenen Wochen von der Bauforschungsabteilung des
LWL-Denkmalpflege grundlegend zur Ermittlung des Baualters sowie der
Konstruktion und Nutzungsgeschichte untersucht worden ist.
Ergänzende Information der Verwaltung:
Bei einer dendrochronologischen Untersuchung,
bei der die Jahresringe von Bäumen anhand von unterschiedlichen Breiten einer
bekannten Wachstumszeit zugeordnet werden können, ist das Gebäude auf das
exakte Baujahr 1653 datiert worden. Somit ist das Gebäude, das unter dem
Namen „Zum weißen Rössl“ bekannt ist, das älteste 3-stöckige Gebäude im Kamener
Stadtgebiet. Die verbauten Eichenhölzer stammen vermutlich aus dem
benachbarten Sauerland.
Die Nutzung erstreckte sich von einer
ursprünglich landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung mit einem
Speichergeschoss über eine Gaststättennutzung bis hin zum Umbau zu Wohnzwecken
im 18. Jahrhundert. Diese Nutzung soll in den Obergeschossen beibehalten
werden. Im Untergeschoss soll eine Gast- und Speisewirtschaft entstehen.
Fragmente von möglicherweise bauzeitlichen
Ausmalungen und Schriftzügen werden eventuell von Restauratoren des LWL
aufgearbeitet und restauriert.
Die Stadt Kamen und der LWL-Denkmalpflege
sind bereits seit einem Jahr in die Arbeiten involviert und stehen in Kontakt
mit dem Eigentümer, der einen Antrag auf Projektförderung des Landes NRW
stellte und den Bewilligungsbescheid im Frühjahr 2024 erwartet.
Die
Denkmalwertbegründung sowie die bekannten Fakten müssen im Eintragungsbescheid
sowie auf der Denkmalkarteikarte neu verfasst werden, da die Begründung nicht
mehr korrekt ist und der Denkmalumfang detaillierter angegeben werden sollte.
Zur Anpassung ist ein Unterschutzstellungsverfahren gem. § 5 DSchG NRW
erforderlich.