Herr Dr. Liedtke informierte darüber, dass die Stadt Kamen bei dem Förderprogramm ZIO (Zu­kunftsfähige Innenstädte und Ortszentren) mit Ihrem Förderantrag „Alter Markt“ nicht berück­sichtigt worden sei.

 

Herr Breuer gab zur Info, dass es aus dem Bereich Mobilität und Verkehr einen Förderaufruf unter dem Namen „SUMP“ (Sustainable Urban Mobility Plan) gegeben hat, der das Ziel verfolgt, eine strategische Planungsgrundlage für die Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität auf kommunaler Ebene zu schaffen und dabei verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifend zu planen. An dem kurzfristigen Förderverfahren wurde sich beteiligt und ein Leitbild mit dem Fokus auf eine klima­freundliche und effiziente Mobilität eingereicht.

Die Stadt Kamen wurde bei dem Förderprogramm berücksichtigt, der Förderantrag wurde gestellt, bis dato noch nicht bewilligt. Die Bewilligung wird zeitnah erwartet. Die Inhalte der Förderung sind die Erstellung eines Mobilitätsplanes und die Stelle eines Mobilitätsmanagers über zwei Jahre. Herr Breuer sagte, dass sich der SUMP vom bestehenden VEP (Verkehrsentwicklungsplan) insofern abgrenzt, dass alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel zusammen betrachtet werden sollen.

 

Herr Dr. Liedtke teilte für den Bereich Denkmalschutz mit, dass das Gebäude Markt 21 in den ver­gangenen Wochen von der Bauforschungsabteilung des LWL-Denkmalpflege grundlegend zur Ermittlung des Baualters sowie der Konstruktion und Nutzungsgeschichte untersucht worden ist.

 

Ergänzende Information der Verwaltung:

Bei einer dendrochronologischen Untersuchung, bei der die Jahresringe von Bäumen anhand von unterschiedlichen Breiten einer bekannten Wachstumszeit zugeordnet werden können, ist das Gebäude auf das exakte Baujahr 1653 datiert worden. Somit ist das Gebäude, das unter dem Namen „Zum weißen Rössl“ bekannt ist, das älteste 3-stöckige Gebäude im Kamener Stadtge­biet. Die verbauten Eichenhölzer stammen vermutlich aus dem benachbarten Sauerland.

Die Nutzung erstreckte sich von einer ursprünglich landwirtschaftlichen und gewerblichen Nut­zung mit einem Speichergeschoss über eine Gaststättennutzung bis hin zum Umbau zu Wohn­zwecken im 18. Jahrhundert. Diese Nutzung soll in den Obergeschossen beibehalten werden. Im Untergeschoss soll eine Gast- und Speisewirtschaft entstehen.

Fragmente von möglicherweise bauzeitlichen Ausmalungen und Schriftzügen werden eventuell von Restauratoren des LWL aufgearbeitet und restauriert.

Die Stadt Kamen und der LWL-Denkmalpflege sind bereits seit einem Jahr in die Arbeiten invol­viert und stehen in Kontakt mit dem Eigentümer, der einen Antrag auf Projektförderung des Landes NRW stellte und den Bewilligungsbescheid im Frühjahr 2024 erwartet.

Die Denkmalwertbegründung sowie die bekannten Fakten müssen im Eintragungsbescheid sowie auf der Denkmalkarteikarte neu verfasst werden, da die Begründung nicht mehr korrekt ist und der Denkmalumfang detaillierter angegeben werden sollte. Zur Anpassung ist ein Unterschutzstel­lungsverfahren gem. § 5 DSchG NRW erforderlich.