Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1 (7) und § 2 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

  1. die in der Anlage 7 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;

 

  1. die in der Anlage 8 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK „Buschweg“ mit der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer und Herr Dr. Liedtke beantworteten Rückfragen aus dem Gutachten zum Thema Lärmbelastung.

 

Das Wäldchen bleibe erhalten, die vorhandene Gräfte diene der Aufnahme des Niederschlag­wassers, erklärte Herr Dr. Liedtke. Beides bleibe im Eigentum der WFG (Wirtschaftsförderungs­gesellschaft Kreis Unna).

 

Eine Sicherung der Heckenpflanzung sei ebenfalls erfolgt, ergänzte Herr Breuer.

Die Klimaschutzstandards für Neubauten seien deutlich erhöht worden, so dass auch aufgrund der Anforderungen und der derzeitigen Preisentwicklung im Baugewerbe auf noch schärfere Vorschriften, wie sie in einer Klimaschutzsiedlung gelten würden, nach eingehender Abwägung verzichtet worden sei, erläuterte Herr Breuer auf Nachfrage von Frau Dörlemann.