Sitzung: 30.11.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 124/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1
(7) und § 2 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
- die in der Anlage 7 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB;
- die in der Anlage 8 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB;
- den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK
„Buschweg“ mit der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Breuer und Herr Dr. Liedtke beantworteten Rückfragen aus dem Gutachten zum Thema
Lärmbelastung.
Das Wäldchen bleibe
erhalten, die vorhandene Gräfte diene der Aufnahme des Niederschlagwassers,
erklärte Herr Dr. Liedtke. Beides
bleibe im Eigentum der WFG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna).
Eine Sicherung der Heckenpflanzung sei ebenfalls erfolgt,
ergänzte Herr Breuer.
Die
Klimaschutzstandards für Neubauten seien deutlich erhöht worden, so dass auch
aufgrund der Anforderungen und der derzeitigen Preisentwicklung im Baugewerbe
auf noch schärfere Vorschriften, wie sie in einer Klimaschutzsiedlung gelten
würden, nach eingehender Abwägung verzichtet worden sei, erläuterte Herr Breuer
auf Nachfrage von Frau Dörlemann.