Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Anhand einer Präsentation erläuterte Frau Feigs, planlokal Dortmund, den aktuellen Sachstand, die Ziele sowie die sich daraus ergebenden Handlungsfelder und Strategien für das Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße. Thematisiert wurde als mögliches kurzfristiges Instrument der Erlass einer Vorkaufrechtssatzung mit einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von rd. 3 Mona­ten, einer vorbereitenden Untersuchung gem. BauGB mit dem nachfolgenden Erlass einer Sa­nierungs­satzung, die auch Grundlage für die Beantragung entsprechender Fördermittel darstellen könnte.

 

Themabezogene Rückfragen wurden durch Frau Feigs und Herrn Körbel vom Büro planlokal beantwortet.

 

Die Ergebnisse der anschließenden Diskussion fasste Herr Kissing zusammen. Die Handlungs­erfordernisse in Bezug auf die Gebäude, das Wohnumfeld, das Quartier und die BewohnerInnen bei den Problemlagen Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße seien von allen Ausschussmitgliedern anerkannt worden. Insofern schlug er zur Bekräftigung des weiteren Vorgehens noch vor Ent­schei­dung über das Handlungskonzept Wohnen nachfolgende Beschlussfassung vor.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen aufgrund der städtebaulichen, strukturellen, baulichen und sozialen Missstände vorzubereiten

a)    eine Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße,

b)    eine vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB nebst anschließender Sanierungssatzung gem. §§ 136 ff. BauGB.

Die Verwaltung soll erforderliche Vorlagen zur Beschlussfassung vorbereiten und zur weiteren Entscheidung den kommunalpolitischen Gremien vorlegen.

Ziel ist es darüber hinaus, eine soziale Quartiersstrategie mit konkreten Maßnahmen zur Behebung der Missstände zu entwickeln sowie Fördermittel in Anspruch nehmen zu können (Integriertes Quartiersentwicklungskonzept, ggf. Gebiet soziale Stadt).