Sitzung: 30.11.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Anhand einer
Präsentation erläuterte Frau Feigs,
planlokal Dortmund, den aktuellen Sachstand, die Ziele sowie die sich daraus
ergebenden Handlungsfelder und Strategien für das Quartier
Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße. Thematisiert wurde als mögliches kurzfristiges
Instrument der Erlass einer Vorkaufrechtssatzung mit einer voraussichtlichen
Bearbeitungszeit von rd. 3 Monaten, einer vorbereitenden Untersuchung gem.
BauGB mit dem nachfolgenden Erlass einer Sanierungssatzung, die auch
Grundlage für die Beantragung entsprechender Fördermittel darstellen könnte.
Themabezogene
Rückfragen wurden durch Frau Feigs
und Herrn Körbel vom Büro planlokal
beantwortet.
Die Ergebnisse der
anschließenden Diskussion fasste Herr Kissing
zusammen. Die Handlungserfordernisse in Bezug auf die Gebäude, das
Wohnumfeld, das Quartier und die BewohnerInnen bei den Problemlagen
Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße seien von allen Ausschussmitgliedern anerkannt
worden. Insofern schlug er zur Bekräftigung des weiteren Vorgehens noch vor Entscheidung
über das Handlungskonzept Wohnen nachfolgende Beschlussfassung vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, folgende Maßnahmen aufgrund der städtebaulichen, strukturellen,
baulichen und sozialen Missstände vorzubereiten
a)
eine
Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich
Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße,
b)
eine
vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB nebst anschließender
Sanierungssatzung gem. §§ 136 ff. BauGB.
Die Verwaltung soll
erforderliche Vorlagen zur Beschlussfassung vorbereiten und zur weiteren
Entscheidung den kommunalpolitischen Gremien vorlegen.
Ziel ist es darüber
hinaus, eine soziale Quartiersstrategie mit konkreten Maßnahmen zur Behebung
der Missstände zu entwickeln sowie Fördermittel in Anspruch nehmen zu können
(Integriertes Quartiersentwicklungskonzept, ggf. Gebiet soziale Stadt).