Herr Neuhaus stellte die Notwendigkeit der Maßnahme und die verschiedenen Alternativen des Umbaus anhand der beigefügten Präsentation vor. Wie auch mit der unteren Wasserbehörde, dem Kreis Unna, abgestimmt, ist der Graben mittlerweile zu tief und die Böschung zu steil, so dass es zu gefährlichen Einfriedungsabbrüchen gekommen ist. Diese stellen sowohl eine unmittelbare Gefahr für die Grundstückseigentümer, als auch eine Gefahr im Falle von Hochwasser dar. Herr Neuhaus führte weiter aus, dass der Grundstückseigentümer der landwirtschaftlichen Fläche der Stadt Kamen die Möglichkeit eines Flächentausches innerhalb des Stadtgebietes nach Redaktionsschluss der Präsentation angeboten habe.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass dieses Angebot eine nachhaltige Planung ermögliche. Der Betriebsausschuss werde über die weitere Entwicklung informiert. Dass die Fließfähigkeit durch das natürliche Gefälle erhalten bleiben könne, begrüßte Herr Kissing, da es die beste Alternative für die Natur sei. Herr Dr. Liedtke stellte klar, dass das Gelände zeitnah anders modelliert werden müsse, da es bis zu 5 Meter Höhenunterschiede gäbe. Herr Kasperidus wies darauf hin, dass eine Lösung ohne Technik natürlich besser wäre. Dies bejahte Herr Neuhaus und führte weiter aus, dass keine Wartungen u. ä. anfielen, wenn auf eine Verrohrung verzichtet werden könne. Dies wäre selbstverständlich kostengünstiger in der Herstellung und bzgl. der Folgekosten. Ergänzend führte Herr Dr. Liedtke aus, dass die naturnahe Gestaltung evtl. die Möglichkeit bietet, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Herr Kissing fragte, wie stark wasserführend der betroffene Graben sei. Beantwortet wurde die Frage von Herrn Neuhaus damit, dass der Graben der Hinterlandentflechtung der Körne diene. Hierrüber werde Niederschlagswasser von befestigten und unbefestigten Flächen abgeleitet.