Beschluss:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen