Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen beschließt die Neufassung der gemeinsamen Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Kreis Unna und beauftragt die Verwaltung, diese zum 01.12.2023 anzuwenden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Börner führte aus, dass zum 01.08.2020 zuletzt die kreisweiten Richtlinien für Kinderta­gespflege für die Kommunen im Kreis Unna aktualisiert worden seien. Seitdem gäbe es gesetz­liche Änderungen, die vor allem die Ausbildung zur Kindertagespflegeperson betreffen. Bis zur Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und bis zur Anpassung des KiBiz sei diese im Rahmen des sogenannten DJI-Curriculums vorgesehen gewesen. Zwischenzeitlich sei die Aus­bildung professionalisiert worden und inzwischen verpflichtend für alle neu einsteigenden Kin­dertagespflegepersonen nach dem sogenannten QHB – Qualitätshandbuch für Kindertagespflege auch nach dem DJI und vor allem in deutlich erhöhtem Umfang, als wesentliche Änderung in den Richtlinien. In diesem Jahr habe bereits der zweite Ausbildungsgang nach den neuen Richtlinien begonnen und aktuell seien vier zukünftige Kindertagespflegepersonen für die Stadt Kamen in der Ausbildung, die im Februar mit der Tätigkeit beginnen.

 

Bei der Überarbeitung sei sich interkommunal darauf verständigt worden, den Aufwendungser­satz zur Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen zu vereinheitlichen. Der reguläre Fördersatz sei bereits einheitlich gehandhabt. Hier sei die Verständigung jetzt auf den zweifachen Satz verlaufen. Bisher sei dies in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt worden, was zu Herausforderungen führen kann, da Kindertagespflegepersonen aus Kamen nicht nur Kamener Kinder betreuen, sondern die kommunalen Grenzen fließend seien. So sei eine verlässliche Grundlage im Kreis geschaffen worden. Dies galt für alle Kommunen außer Schwerte. Diese habe eine eigene Satzung. Zum derzeitigen Zeitpunkt seien diese Richtlinien bereits in Bergkamen beschlossen. Die Stadt Kamen legt sie heute zum Beschluss vor.