Frau Kappen leitete ein und erläuterte die Einteilung des Haushaltsplans und betonte, dass im Folgenden vor allem besondere Abweichungen vorgestellt würden. Die Produktgruppen mit den größten Abweichungen seien Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Förderung von Kindern in der Tagespflege, Kinder- und Jugendarbeit und Hilfe für junge Menschen und junge Familien. Sie erklärte, dass es eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich Unterhaltsvorschuss­gesetz gebe, sie bat Herrn Gibbels, dies weiter zu erläutern. Er erklärte, dass die Fallzahlent­wicklung im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes steigend sei, sodass die Kosten dort ebenfalls entsprechend höher seien. Außerdem würden mittlerweile die Zahlen von Kindern zwischen 0 und 18 Jahren abgebildet, was ebenfalls einen Faktor für die erhöhten Fallzahlen darstelle.

Frau Kappen begann den nächsten Punkt im Haushaltsplan zu erläutern und begründete die Unterscheidung zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung. Herr Gibbels führte die Erläuterungen weiter aus.

Herr Bartosch fragte, ob es die Möglichkeit gäbe, bezogen auf die Kita-Elternbeiträge, eine ge­staffelte Auflistung zu bekommen, um zu sehen, wer in welchem Bereich zahlt.

Frau Kappen antwortete, dass das Thema ohnehin auf der Agenda stehe, zuerst aber ein Vor­schlag erarbeitet werden müsse, der intern diskutiert wird und schließlich in einer Beschluss­fassung münden würde. Darin würde sichtbar werden, wo Beiträge angepasst werden müssen.

Herr Gibbels führte mit der Erläuterung des Haushaltsplans fort. Er beschrieb die aktuelle Anzahl der Kita-Plätze in der Stadt Kamen, welche insgesamt bei 1504 liege. Es werde dafür Sorge getragen, dass die Ü3-Kinder in der Tagespflege möglichst alle einen Kita-Platz erhalten. Die 15 verbliebenen Kinder seien entweder freiwillig in dieser Form der Betreuung verblieben oder hätten tatsächlich keinen Kita-Platz erhalten.

 

Frau Kappen leitete in den Haushaltsbereich der Kinder- und Jugendarbeit ein. Herr Gibbels erläuterte die (Angebots-)finanzierung und betonte, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit weiterhin hochgehalten würde.

Herr Grosch fragte, welche neue Posten im Bereich Personal anfallen, da die Aufwendungen dort exorbitant steigen würden und warum der Bereich Sonstiges von 2.000,00€ auf 48.000,00€ steige. Herr Gibbels erklärte, dass im Bereich des Personals die Stelle des Verfahrenslotsen neu hinzukäme und demnach personelle Aufwendungen mit sich bringe, die Schulsozialarbeiter:innen seien von Gesetzes wegen eine Stufe höher gruppiert worden. Frau Börner ergänzte, dass die Netzwerkkoordination Kinderschutz ebenfalls in diesen Bereich falle, welche durchs Landeskin­derschutzgesetz refinanziert werde. Herr Gibbels erklärte abschließend, dass die Stelle der neuen Jugendhilfeplanerin ebenfalls in diesem Posten beinhaltet sei, sowie die generell im Jahr 2024 kommenden Tarifsteigerungen. Frau Kappen versicherte, dass die Zahlen erneut geprüft werden und eine Ergänzung gemacht würde, sollte in den hier gemachten Ausführungen etwas vergessen worden sein.

 

Bezogen auf die sonstigen Anwendungen für Dienstleistungen brachte Herr Tautz ein, dass dies Aufwendungen der Servicebetriebe für die Jugendräume seien. Frau Kappen erläuterte, dass es hierbei um Quartiersmanagement gehe und die Aufwendungen aufgrund der Vielzahl an Aufga­ben gestiegen seien, dies jedoch erneut überprüft würde.

Herr Gibbels führte mit der Haushaltsplanung im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) fort. Aktuell würden 23 unbegleitete minderjährige Geflüchtete versorgt, die Quote für Kamen liegt bei 24, damit sei diese fast erreicht. Zu bedenken sei laut Frau Kappen jedoch, dass diese Quote dy­namisch sei und sich ständig anpasse. Herr Gibbels führte aus, dass diese Versorgung einen enormen Aufwand bedeute und in vielen Jugendämtern mittlerweile mit Brückenlösungen gear­beitet würde, welche auch vom Landesjugendamt akzeptiert würden. Die Stadt Kamen nutze diese Brückenlösungen bisher noch nicht. Das Geld hierfür werde vom Land rückerstattet. Diese Rückerstattung dauere jedoch bis zu 15 Monate, weshalb diese Aufwendungen Teil des Haus­haltsplans seien.

 

Des Weiteren stiegen die Tagessätze im Bereich der stationären Jugendhilfe in die Höhe. Auch die Platzkapazität sei sehr gering, weshalb nicht immer steuerbar ist, welcher Platz in Anspruch genommen werde. Frau Laßen fragte, wo diese Jugendlichen untergebracht seien. Herr Gibbels erläuterte, dass es auch Einrichtungen in Kamen selbst gebe, es jedoch oftmals besser sei, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, aus dem Kamener Umfeld herauszukommen, z.B. ins Münsterland oder ins Sauerland. Gleichzeitig würden auch viele Jugendliche aus anderen Städten aus denselben Gründen in Kamen untergebracht. Die Tagessätze bei der Unterbringung liegen zwischen 300,00 € und 600,00 € pro Kind in Kamen.