Sitzung: 20.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen
leitete ein und erläuterte die Einteilung des Haushaltsplans und betonte,
dass im Folgenden vor allem besondere Abweichungen vorgestellt würden. Die
Produktgruppen mit den größten Abweichungen seien Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Förderung von Kindern in der Tagespflege, Kinder- und Jugendarbeit und Hilfe
für junge Menschen und junge Familien. Sie erklärte, dass es eine
überplanmäßige Ausgabe im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz gebe, sie bat
Herrn Gibbels, dies weiter zu
erläutern. Er erklärte, dass die Fallzahlentwicklung im Bereich des
Unterhaltsvorschussgesetzes steigend sei, sodass die Kosten dort ebenfalls
entsprechend höher seien. Außerdem würden mittlerweile die Zahlen von Kindern
zwischen 0 und 18 Jahren abgebildet, was ebenfalls einen Faktor für die
erhöhten Fallzahlen darstelle.
Frau Kappen
begann den nächsten Punkt im Haushaltsplan zu erläutern und begründete die
Unterscheidung zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung. Herr Gibbels führte die Erläuterungen weiter
aus.
Herr Bartosch
fragte, ob es die Möglichkeit gäbe, bezogen auf die Kita-Elternbeiträge, eine
gestaffelte Auflistung zu bekommen, um zu sehen, wer in welchem Bereich zahlt.
Frau Kappen
antwortete, dass das Thema ohnehin auf der Agenda stehe, zuerst aber ein Vorschlag
erarbeitet werden müsse, der intern diskutiert wird und schließlich in einer
Beschlussfassung münden würde. Darin würde sichtbar werden, wo Beiträge
angepasst werden müssen.
Herr Gibbels
führte mit der Erläuterung des Haushaltsplans fort. Er beschrieb die aktuelle
Anzahl der Kita-Plätze in der Stadt Kamen, welche insgesamt bei 1504 liege. Es
werde dafür Sorge getragen, dass die Ü3-Kinder in der Tagespflege möglichst
alle einen Kita-Platz erhalten. Die 15 verbliebenen Kinder seien entweder
freiwillig in dieser Form der Betreuung verblieben oder hätten tatsächlich
keinen Kita-Platz erhalten.
Frau Kappen
leitete in den Haushaltsbereich der Kinder- und Jugendarbeit ein. Herr Gibbels erläuterte die (Angebots-)finanzierung
und betonte, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit weiterhin hochgehalten
würde.
Herr Grosch
fragte, welche neue Posten im Bereich Personal anfallen, da die Aufwendungen
dort exorbitant steigen würden und warum der Bereich Sonstiges von 2.000,00€
auf 48.000,00€ steige. Herr Gibbels
erklärte, dass im Bereich des Personals die Stelle des Verfahrenslotsen neu
hinzukäme und demnach personelle Aufwendungen mit sich bringe, die
Schulsozialarbeiter:innen seien von Gesetzes wegen eine Stufe höher gruppiert
worden. Frau Börner ergänzte, dass
die Netzwerkkoordination Kinderschutz ebenfalls in diesen Bereich falle, welche
durchs Landeskinderschutzgesetz refinanziert werde. Herr Gibbels erklärte abschließend, dass die Stelle der neuen
Jugendhilfeplanerin ebenfalls in diesem Posten beinhaltet sei, sowie die
generell im Jahr 2024 kommenden Tarifsteigerungen. Frau Kappen versicherte, dass die Zahlen erneut geprüft werden und eine
Ergänzung gemacht würde, sollte in den hier gemachten Ausführungen etwas vergessen
worden sein.
Bezogen auf die sonstigen Anwendungen für
Dienstleistungen brachte Herr Tautz
ein, dass dies Aufwendungen der Servicebetriebe für die Jugendräume seien. Frau
Kappen erläuterte, dass es hierbei
um Quartiersmanagement gehe und die Aufwendungen aufgrund der Vielzahl an Aufgaben
gestiegen seien, dies jedoch erneut überprüft würde.
Herr Gibbels
führte mit der Haushaltsplanung im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) fort.
Aktuell würden 23 unbegleitete minderjährige Geflüchtete versorgt, die Quote
für Kamen liegt bei 24, damit sei diese fast erreicht. Zu bedenken sei laut
Frau Kappen jedoch, dass diese Quote
dynamisch sei und sich ständig anpasse. Herr Gibbels führte aus, dass diese Versorgung einen enormen Aufwand
bedeute und in vielen Jugendämtern mittlerweile mit Brückenlösungen gearbeitet
würde, welche auch vom Landesjugendamt akzeptiert würden. Die Stadt Kamen nutze
diese Brückenlösungen bisher noch nicht. Das Geld hierfür werde vom Land
rückerstattet. Diese Rückerstattung dauere jedoch bis zu 15 Monate, weshalb
diese Aufwendungen Teil des Haushaltsplans seien.
Des Weiteren stiegen die Tagessätze im
Bereich der stationären Jugendhilfe in die Höhe. Auch die Platzkapazität sei
sehr gering, weshalb nicht immer steuerbar ist, welcher Platz in Anspruch
genommen werde. Frau Laßen fragte,
wo diese Jugendlichen untergebracht seien. Herr Gibbels erläuterte, dass es auch Einrichtungen in Kamen selbst
gebe, es jedoch oftmals besser sei, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben,
aus dem Kamener Umfeld herauszukommen, z.B. ins Münsterland oder ins Sauerland.
Gleichzeitig würden auch viele Jugendliche aus anderen Städten aus denselben
Gründen in Kamen untergebracht. Die Tagessätze bei der Unterbringung liegen
zwischen 300,00 € und 600,00 € pro Kind in Kamen.