Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Folgevertrag mit dem Kreis Unna und der Verbraucher­zentrale NRW hinsichtlich der weiteren Sicherstellung und Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung in der Stadt Kamen abzuschließen.

 

Die Stadt Kamen betraut, mit Verweis auf § 11 des Vertragsentwurfes, die Verbraucher­zentrale NRW mit der Leistung „Allgemeine Verbraucherberatung“ zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die örtliche Beratungs­stelle für Verbraucher­innen und Verbraucher in Kamen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Fraktionen dankten der Verbraucherzentrale für die wichtige Arbeit und hoben ihre Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger hervor.