Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2023:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen im Produkthaushalt 2023 in Höhe von 386.000,-- € im Produkt 21.01.01 – Budget 513.35 / Erstattung an Träger verlässliche Grundschule.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


An dem Beispiel der überplanmäßigen Mehraufwendung für die Betreu­ungs­angebote an den Grundschulen werde deutlich, so Herr Heidler, dass der politische Wille durch Bund und Land nicht auskömmlich finanziert sei. In­sofern fordere er eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kom­munen.