Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Folgevertrag mit dem Kreis Unna und der Verbraucher­zentrale NRW hinsichtlich der weiteren Sicherstellung und Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung in der Stadt Kamen abzuschließen.

 

Die Stadt Kamen betraut, mit Verweis auf § 11 des Vertragsentwurfes, die Verbraucher­zentrale NRW mit der Leistung „Allgemeine Verbraucherberatung“ zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die örtliche Beratungs­stelle für Verbraucher­innen und Verbraucher in Kamen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Peppmeier erklärte, dass die Finanzierungsstruktur der Verbraucherzentrale verstetigt werde. Die Kostensteigerungen seien in der Vorlage ausgewiesen und erklärt. Die Digitalisierung der Beratung sei eine grundsätzliche Änderung, der ein landesweites Konzept zugrunde liege, das aber mit den Verbraucherberatungen vor Ort und den Kommunen sukzessive umgesetzt werde.