Beschluss:

 

Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen