Sitzung: 07.09.2023 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 082/2023
Herr Aschhoff verwies auf die vorliegende Mitteilungsvorlage nebst Anlage.
Anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem) informierte Herr Dörlemann über die Methodik und Auswertung der identifizierten städtischen Flächenpotenziale und beantwortete gemeinsam mit Herrn Dr. Liedtke und Herrn Breuer Rückfragen. In diesem Zusammenhang wurde verdeutlicht, dass im Rahmen der weiteren Flächenprüfung insbesondere die Netzanbindung und die landschafts- und naturschutzrechtliche Flächenbewertung betrachtet werden. Insofern handele es sich bei der derzeitigen Darstellung nur um einen Zwischenstand.
Frau Dörlemann erklärte, dass mit der vorliegenden Bewertung kommunaler
Flächen eine gute Grundlage für die weitere Prüfung vorliegen würde. Die
Einbeziehung von versiegelten Parkplatzflächen werde ausdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus regte sie einen aktiven Beteiligungsprozess an (Ansprache der
Landwirte, Bildung von Bürgerenergiegenossenschaften), um die Entwicklung von
Freiflächen-PV-Anlagen im Allgemeinen voranzubringen.
Generell seien die Potenziale auf
Dachflächen größer und effektiver als Freiflächen-PV-Anlagen, verdeutlichte
Herr Kissing. In diesem Zusammenhang
wies Herr Dr. Liedtke auf das zur
Verfügung stehende Solarpotenzialkataster und das „GSW-Energiedach“ hin.
Mögliche Zielkonflikte
„Landwirtschaft“ – „Freiflächen-PV-Anlagen“ wurden erörtert. Diese ließen sich
allerdings mit Agri-PV-Anlagen lösen.
Herr Heidler bewertete die ersten Auswertungen positiv. Grundsätzlich
sei Flächenpotenzial verfügbar. Nunmehr würden weitere Prüfprozesse der
identifizierten Flächenpotenziale abzuwarten sein. Eine Einbeziehung von
Bürgerinnen und Bürgern werde positiv gesehen. Zielkonflikte sollten so gering
wie möglich gehalten werden.
Herr Kühnapfel stellte insbesondere die Vorteile von
Freiflächen-PV-Anlagen heraus und erörterte, dass es in der Regel bei
Errichtung derartiger Anlagen lediglich zu geringen Einschränkungen des
Naturhaushaltes komme.