Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2023 i.V.m. mit § 89 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.09.2021 nachstehende Änderung der Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. !8 Ka-HW „Hans-Böckler-straße/THS-Siedlung“

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf die Frage von Frau Maeder, wie die Hausbesitzer informiert werden würden, antwortete Herr Dr. Liedtke, dass dies postalisch geschehen würde.

 

Herr Eisenhardt gab zu verstehen, dass seine Fraktion mit dem Satzungsbeschluss unzufrieden sei, ihm aber dennoch zustimmen würde. Die Wohnverhältnisse entsprächen denen aus den 50er Jahren. Er erkundigte sich nach einer möglichen Farbgestaltung der Häuser und verwies dabei auf § 4 Abs. 2 der Satzung.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Die Satzung sei zeitgemäß angepasst worden und die Farbgestaltung der Häuser könne nun verändert werden sowie die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage.

 

Für Herrn Kasperidus sei die Beibehaltung des Charakters wichtig. Er äußerte Bedenken zur Neuregelung der Farbgebung.

 

Die Frage von Herrn Mallitzky nach der Sinnhaftigkeit der Fenstergestaltung bejahte Herr Dr. Liedtke.