Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2023 i.V.m. mit § 89 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.09.2021 nachstehende Änderung der Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. !8 Ka-HW „Hans-Böckler-straße/THS-Siedlung“

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kissing verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Rückfragen dazu wurden durch Herrn Dr. Liedtke beantwortet.