Sitzung: 24.08.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 071/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2023
i.V.m. mit § 89 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.09.2021 nachstehende Änderung der
Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. !8 Ka-HW
„Hans-Böckler-straße/THS-Siedlung“
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung sind in dem beiliegenden
Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Kissing verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage.
Rückfragen dazu wurden durch Herrn
Dr. Liedtke beantwortet.