Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Stellungnahme zur 2. Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fristgerecht – vorbehaltlich der Zustimmung - abgegeben wurde.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen


Frau Dörlemann verdeutlichte, dass zum einen die Gesetzeslage schwer zu beurteilen sei und zum anderen in einigen Punkten die Stellungnahme nicht die Belange der Stadt Kamen widerspiegele und sich daraus Unstimmigkeiten ergeben würden. Zudem werde das Thema Freiflächenphotovoltaik nicht ausreichend in der Stellungnahme berücksichtigt. Ihre Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Breuer entgegnete, dass die Intention der vorliegenden Stellungnahme sei, die Stellungnahme des Kreises Unna zu unterstützen und dieser mehr Gewichtung zu verleihen. Die Stellungnahme schließe Freiflächenphotovoltaik nicht aus. Es sei hinreichend bekannt, dass die Stadt Kamen dieses Thema intensiv bearbeite und u. a. alle im Eigentum der Stadt Kamen befindlichen Flächen auf die Nutzung von Freiflächenphotovoltaik hin prüfe. Es sei auch immer ein Abwägungsprozess erforderlich. Die Installation neuer Techniken müssen im Einklang mit der Natur stehen (z. B. Eingriffe in Naturschutzgebiete, Waldgebiete). Unabhängig davon  sei es erforderlich, die Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Planung über den LEP zu schaffen. Im Übrigen verwies er auf die Beschlussvorlage.

 

Herr Kozik betonte, dass die Genehmigungsbehörden in die Lage versetzt werden müssen, rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.

 

Für die SPD-Fraktion signalisierte Herr Heidler die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage. Die Unterstützung des Kreises Unna werde sehr begrüßt. Rechtssicherheit und eine saubere Klärung von Zielkonflikten seien von wesentlicher Bedeutung.

 

Herr Kissing fasste zusammen, dass ein Einklang zwischen Erneuerbarer Energie, Natur und Planungshoheit im Sinne des Allgemeinwohls anzustreben sei. Dafür sei ein rechtssicherer und verbindlicher Regelungsmechanismus von entscheidender Bedeutung. Insbesondere durch die Rechtsprechung gestalte sich dieser Prozess momentan schwierig.

 

In Anbetracht der vorlaufenden Erörterung, in der einige Rückfragen nachvollziehbar beantwortet worden seien, erklärte Frau Dörlemann, dass ihre Fraktion nunmehr mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abstimmen werde.