Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 09.08.2023:

 

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 470.000,- € im Produkt 21.01.01./0502.783100 – Grundschulen - Sanierung der Sport­halle an der Friedrich-Ebert-Schule -.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Grosch merkte an, dass die Begründung zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung fehlen würde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Begründung ist der Dringlichkeitsentscheidung 066/2023 beigefügt.

 

Herr Dr. Liedtke führte aus, dass sowohl Firmeninsolvenz, Kostensteigerung aber auch notwendige zusätzliche Maßnahmen zu höheren Kosten geführt hätten. Dies habe die Beantragung von überplanmäßigen Mitteln notwendig gemacht.