Sitzung: 19.09.2023 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 077/2023
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 09.08.2023:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 470.000,-
€ im Produkt 21.01.01./0502.783100 – Grundschulen - Sanierung der Sporthalle
an der Friedrich-Ebert-Schule -.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Grosch merkte an, dass die Begründung zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung fehlen würde.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Begründung ist der
Dringlichkeitsentscheidung 066/2023 beigefügt.
Herr Dr. Liedtke führte aus, dass sowohl Firmeninsolvenz, Kostensteigerung aber auch notwendige zusätzliche Maßnahmen zu höheren Kosten geführt hätten. Dies habe die Beantragung von überplanmäßigen Mitteln notwendig gemacht.