Beschluss:

 

Der Antrag der vorgelegten Bürgeranregung zur Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen ab 01.01.2024 wird abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Grosch erörterte den Ursprung des Antrags, der auf eine Initiative der Deutschen Umwelthilfe in vielen Städte gleichlautend gestellt worden sei. Er richtete den Blick auf die Stadt Gummersbach, die eine solche kommunale Steuer einführe. Zudem zeigte er sich verwundert über die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Stadt Bergkamen begründe die Ablehnung der Steuer mit dem hohen Personalaufwand.

 

Herr Völkel erläuterte die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes und machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam.

 

Herr Heidler gab zu Bedenken, dass nicht alles was wünschenswert auch sinnvoll sei. Anhand eines Beispiels machte er deutlich, dass das Verur­sacherprinzip zu begrüßen sei. Er sprach sich jedoch dagegen aus, mit hohem Personalaufwand eine kommunale Steuer einzuführen, wenn die Gefahr bestehe, dass diese aus rechtlichen Gründen wieder zurückge­nom­men werden müsse.

 

 

Der grundsätzliche Gedanke sei sinnvoll, so Frau Dörlemann. Sie teile jedoch die Auffassung der Verwaltung, aufgrund der rechtlichen Unsicher­heit von der Einführung einer kommunalen Steuer abzusehen.

 

Bürgermeisterin Kappen betonte, dass man die derzeitige Einführung einer kommunalen Steuer nur unter den aktuellen rechtlichen Voraussetzungen beurteilen könne. Die Verwaltung werde die weitere Entwicklung genau beobachten.

 

Der Vorschlag von Bürgermeisterin Kappen, den Beschlussvorschlag um die Zeitangabe „ab 01.01.2024“ zu erweitern, wurde von allen Ausschuss­mitgliedern befürwortet.