Sitzung: 20.06.2023 Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Frau Lindemann erläuterte, die Gründe für den Antrag. Die
Fraktion habe Fragen zusammengetragen und an die Verwaltung übersendet.
Frau Schulze teilte mit, dass der Stadt Kamen im Rahmen
des Stärkungspaktes 260.001€ zur Verfügung stehen. In dem Erlass sei sehr
streng geregelt, wie genau die Gelder verausgabt werden dürften. Es gebe drei
grundsätzliche Kriterien, welche erfüllt seien müssten. Zunächst muss die
soziale Infrastruktur betroffen sein, es muss einen Krisenzusammenhang geben
und es darf keine Doppelfinanzierung vorliegen. Des Weiteren dürfen keine
Pflichtaufgaben mit dem Geld erfüllt werden. Daher sei der Austausch mit
umliegenden Städten wichtig. Zusammengefasst sei es sehr schwierig
Einsatzmöglichkeiten zu finden. Die Verwaltung habe die Möglichkeit im Bereich
der Personalkosten Neueinstellungen zu tätigen oder Stundenaufstockungen
durchzuführen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, Personen aus
sozialschwierigeren Verhältnissen bei Sommerprojekten zu unterstützen. Im
Rahmen der Einzelfallhilfe bestehe die Möglichkeit den Austauscht der weißen
Ware zu unterstützen.
Im Bereich Kita/Schulen/OGS bestehe die Überlegung einen „Topf“ zur Verfügung
zu stellen, aus diesem beispielsweise frisches Obst bezahlt werden könne.
In der Gesamtheit würden die Gelder aktuell sinnvoll ausgeschöpft werden. Der
Kreis Unna habe ebenfalls Gelder zur Verfügung. Zur Vermeidung von
Doppelfinanzierungen bestünde eine enge Absprache.
Frau Lindemann erfragte, ob es vorgesehen war den Rat zu
beteiligen.
Frau Schulze verwies darauf, dass es sich um ein Geschäft
der laufenden Verwaltung handle und es daher nicht vorgesehen sei.
Frau Lindemann äußerte Lob der Fraktion im Hinblick auf den
Stärkungspakt.
Herr Fuhrmann fragte nach, ob die personellen
Angelegenheiten endlich seien.
Frau Schulze bejahte dies. Das Programm sei bis zum
31.12.2023 begrenzt.
Frau Gruneberg fragte, ob mit dem Stärkungspakt vielen
verschiedenen Personen geholfen werden könne.
Frau Schulze verwies darauf, dass es keine
Doppelförderung geben dürfe. Durch die Vielseitigkeit der angedachten
unterstützten Projekte würde aber eine große Bandbreite an Personen
profitieren.
Frau Lindemann erfragte, wie hoch die Belastung der
Verwaltung im Hinblick auf die Ausarbeitung des Konzeptes gewesen sei.
Frau Dörmann erwähnte, dass die Richtlinien mehrfach überarbeitet wurden. Insgesamt sei es ein
komplexes Thema und habe entsprechend Arbeitskraft- und zeit gebunden.
Frau Lindemann bedankte sich für die ausführlichen
Informationen.