Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt die auf der beiliegenden Vorschlagsliste genannten Personen für die Wahl der Jugendschöffen-/innen für das Jugendschöffengericht Unna und die Jugend­kammern des Landgerichts Dortmund.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Frau Kappen erläuterte vorlaufend, der Jugendhilfeausschuss entscheide nicht über die Jugendschöffen/-innen sondern nehme lediglich eine Vorprüfung zur Erfüllung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Die endgültige Wahl der fünf Hauptschöffen/-innen für das Jugendschöffengericht in Unna und einer/s Hauptschöffen/-in für die Jugendkammern
des Landgerichts Dortmund erfolge durch das hiesige Amtsgericht.