Herr Kemna erläuterte, dass bis zu 8.500 Menschen in Deutschland auf eine Organspende bis zu acht Jahre warten müssten. Die Anzahl der Organspender sei gering.
In anderen Ländern in Europa sei die Organspende anders geregelt. Beispielsweise werden in Spanien Organe gespendet, außer es gebe einen vorliegenden Widerspruch. Es gebe auch noch weitere Möglichkeiten der Regelung der Organspende.

Frau Schulze wies darauf hin, dass das angedachte Referat von Herrn Böckmann auf den 17.10.2023 verschoben werde. Des Weiteren habe das Bürgerbüro Organspendeausweise und Informationen zur Organspende vorliegen.

Herr Scholz fügte hinzu, dass es nicht nur den Organspendeausweis gebe, sondern auch die Patientenverfügung. Viele Personen hätten die Organspende dort geregelt.