Sitzung: 20.06.2023 Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Herr Kemna erläuterte, dass bis zu 8.500 Menschen in
Deutschland auf eine Organspende bis zu acht Jahre warten müssten. Die Anzahl
der Organspender sei gering.
In anderen Ländern in Europa sei die Organspende anders geregelt.
Beispielsweise werden in Spanien Organe gespendet, außer es gebe einen
vorliegenden Widerspruch. Es gebe auch noch weitere Möglichkeiten der Regelung
der Organspende.
Frau Schulze wies darauf hin, dass das angedachte Referat
von Herrn Böckmann auf den 17.10.2023 verschoben werde. Des Weiteren habe das
Bürgerbüro Organspendeausweise und Informationen zur Organspende vorliegen.
Herr Scholz fügte hinzu, dass es nicht nur den
Organspendeausweis gebe, sondern auch die Patientenverfügung. Viele Personen
hätten die Organspende dort geregelt.