Beschluss:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gemäß § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages uneingeschränkt Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen