Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 nach § 116a GO NRW in Anspruch zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Lehmann teilte mit, dass er den Beschlussvorschlag infolge unzureichender Informationen ablehnen werde.

 

Herr Heidler entgegnete, dass alle relevanten Informationen im Beteiligungsbericht der Stadt Kamen aufgeführt und ersichtlich seien.