Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden beschlossen:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2022 in der vorliegenden Form fest.

 

2.    Der Jahresgewinn 2022 von 4.392.672,82 € wird in Höhe von 392.511,57 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 4.000.161,25 € auf das Wirtschaftsjahr 2023 vorgetragen.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Für einen Vortrag über die Jahresabschlussprüfung 2022 übergab Frau Dörlemann das Wort an Herrn Struckmeier, Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH. Herr Struckmeier bedankte sich für die Einladung und stellte sich kurz vor. Anschließend erläuterte er die Jahresabschlussprüfung 2022 anhand einer Präsentation, die der Anlage entnommen werden kann.

 

Zunächst erklärte Herr Struckmeier den Prüfungsauftrag und welcher Prüfungsansatz bei der Prüfung zugrunde gelegt worden sei. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der Coronapandemie sei die Prüfung in digitaler Form erfolgt. Sämtliche für die Prüfung benötigten Unterlagen wurden von der Stadtentwässerung Kamen problemlos digital zur Verfügung gestellt. Rückfragen konnten telefonisch geklärt werden.

 

Im weiteren Verlauf erläuterte Herr Struckmeier die einzelnen Prüfungsschwerpunkte.

 

Zum Prüfungsergebnis führte er aus, dass der Jahresabschluss und die Buchführung in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und diese unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung Kamen vermitteln würde. Der Lagebericht stelle ein insgesamt zutreffendes Bild von der Lage dar und stünde im Einklang mit dem Jahresabschluss. Bei der Prüfung seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden. Auch die Prüfung der Vorschriften des § 53 HGrG habe keine Feststellungen ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.

 

Die Prüfung habe insgesamt zu keinen Einwendungen geführt, weshalb von den Wirtschaftsprüfern am 12.05.2023 für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und dem dazugehörigen Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden sei.

 

Die Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage verdeutlichte Herr Struckmeier anhand von Vergleichen einzelner Positionen zwischen Bilanzen vom 31.12.2022 und vom 31.12.2021. Er hob hervor, dass sich die langfristige Unternehmensfinanzierung in 2022 um 345 T€ verbessert hat.

 

Auch die Entwicklung der Ertragslage erklärte er durch Vergleiche einzelner Positionen zwischen den Jahresabschlüssen 2022 und 2021. Trotz höherer Umsatzerlöse habe sich das Jahresergebnis von 4.575 T€ auf 4.393 T€ verringert. Als Gründe für die Verringerung nannte er unter anderem höhere Personalaufwendungen aufgrund von Neueinstellungen, höhere Abschreibungen und ein geringeres neutrales Ergebnis.

 

Abschließend präsentierte Herr Struckmeier einen Auszug aus dem Bestätigungsvermerk. Er bedankte sich in diesem Zusammenhang für die gute und reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

 

Herr Syperek bedankte sich für den Vortrag. Den Ausschussmitgliedern seien alle wesentlichen Informationen bezüglich der Jahresabschlussprüfung 2022 vermittelt worden. Das Ergebnis zeige, dass die Betriebsführung erneut gut kalkuliert habe. Er bat darum, den Mitarbeitenden der Stadtentwässerung den Dank seiner Fraktion für die geleistete Arbeit auszurichten. Inwieweit die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes Auswirkungen auf das Ergebnis habe, werde sich erst in den kommenden Jahren herausstellen. 

 

Auf die Frage von Herrn Wilhelm, worum es sich bei der im Anhang genannten Rücknahme einer Rückforderung gegenüber einer Baugesellschaft handele, erläuterte Herr Völkel diesen Vorgang in Kürze.

 

Herr Helmken bat in diesem Zusammenhang um Auskunft, wie hoch der gegenwärtige Restbuchwert bei der bereits aktivierten Kanalbaumaßnahme „Wacholderstraße - Ericaweg - Binseweg“ sei. Herr Völkel sagte zu, diesen Betrag mit der Niederschrift nachzureichen.

 

Anmerkung der kaufmännischen Betriebsführung der Stadtentwässerung Kamen:

 

„Der Restbuchwert der o. g. aktivierten Kanalbaumaßnahme beträgt zum 31.12.2022 3.394.393,97 €.“

 

Frau Dörlemann bedankte sich bei dem Wirtschaftsprüfer Herrn Struckmeier für den Vortrag und entließ diesen um 18:37 Uhr aus der Sitzung.