Beschluss:

 

Für die Erschließungsanlage innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 19 Ka-Me wird die Ablösung des Erschließungsbeitrages gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB zugelassen und der Ablösebetrag auf 75,00 DM/qm Grundstücksfläche festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen