Sitzung: 30.11.2000 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 244/2000
Beschluss:
Für die
Erschließungsanlage innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 19 Ka-Me wird
die Ablösung des Erschließungsbeitrages gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB
zugelassen und der Ablösebetrag auf 75,00 DM/qm Grundstücksfläche
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen