Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt,

 

1.      dass der Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen im Bereich der Nordenfeldmark aufgehoben wird.

 

2.      dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 Ka (Nordenfeldmark) aufgehoben wird.

 

3.      dass eine Aufforstungsmaßnahme für den Bereich der bisher geplanten ökologischen Kleingartenanlage durchgeführt wird.

 

4.      dass die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wird.

 

Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Herr Hasler sagte, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion die Fläche auch anderen planerischen Zielen zugeordnet werden könne. Die ursprüngliche Planung für eine ökologische Kleingartenanlage gehe ebenso wie die Förderrichtlinien der IBA am Bedarf vorbei. Es habe nicht der Wunsch nach einer ökologischen Kleingartenanlage, sondern viel­mehr nach einer Anlage herkömmlicher Art bestanden. Da die Planungs­absicht nun gescheitert sei, müssten möglicherweise die Fördergelder zurückgezahlt werden. Aus diesem Grunde solle die Fläche einer Nutzung zugeführt werden, deren Planung nicht ausdiskutiert sei. Die CDU-Frak­tion lasse sich aber nicht in einen Beschluss drängen. Grundsätzlich sei gegen Aufforstungen nichts einzuwenden, in diesem Falle jedoch ent­stehe ein zu kleines Waldgebiet. Herr Hasler sah es als ein Versäumnis der Verwaltung an, frühzeitig nach Alternativen zu suchen. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Baudrexl betonte, dass ein Versäumnis der Verwaltung nicht erkennbar sein. Die Beschlüsse der Gremien seien umgesetzt und Interessenten für die ökologische Kleingartenanlage gesucht worden. Nachdem trotz intensiver Bemühungen nicht ausreichend Nutzer ge­funden werden konnten, sei die Alternativplanung erfolgt. Die Verwaltung sei nicht beauftragt gewesen, bereits vorher Alternativen aufzuzeigen.

 

Es sei unstrittig, so Herr Lipinski, dass Fördermechanismen beachtet werden müssen. Nach langer Diskussion habe man sich durch Mehrheits­beschluss für die ökologische Maßnahme entschieden. Ein siedlungs­naher Wald als ökologische Maßnahme stehe im sachlogischen Zusam­menhang. Der Vorschlag der Verwaltung sei somit schlüssig.

Für die CDU-Fraktion sei nicht nachvollziehbar, wandte Herr Hasler ein, wieso eine Kleingartenanlage herkömmlicher Art weniger wertvoll sein solle als eine ökologische Anlage. Seine Fraktion habe sich speziell für dieses Gelände eine andere Lösung als die nunmehr aus dem Sach­zwang heraus vorgeschlagene Aufforstungsmaßnahme gewünscht.

 

Herr Behrens führte aus, dass für die Anwohner der Kupferbergsiedlung nie die Notwendigkeit für eine herkömmliche Kleingartenanlage bestan­den habe. Eine Interessengruppe habe sich ein Vereinsheim gewünscht, das mit dem Konzept für die ökologische Maßnahme nicht zu realisieren sei. Versprechungen der Verwaltung für die Errichtung des Vereinsheims habe es nicht gegeben.

 

Frau Schneider bedauerte seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN das fehlende Interesse für die ökologische Kleingartenanlage. Ein Beispiel für den sinnvollen Unterschied zu einer herkömmlichen Anlage bestehe allein im Hinblick auf die Flächenversiegelung. Insofern werde die Auf­forstungsmaßnahme als Alternativvorschlag begrüßt.