Herr Breuer erläuterte, dass der Lippeverband durch die Hochwasserereignisse im Juli 2021 die ursprüngliche Stellungnahme zurückgezogen habe. Der Wegfall von Retentionsflächen könne zu Hochwassersituationen führen, sofern ein HQ extrem zugrunde gelegt werde. Eine Verkleinerung des bebaubaren Bereiches stehe zur Diskussion. Die rote Linie kennzeichnet den vom Lippeverband angegebenen Bereich. Der Vorschlag der Verwaltung beinhaltet noch zusätzlich den Bereich bis zur Baumreihe, die auf einen Wall die Fläche begrenzt. Eine Mikrosimulation soll angeregt werden, die Aufschluss über den Zuschnitt des Plangebietes und der Bebaubarkeit mit Blick auf den Hochwasserschutz liefern soll. Auch die Bereitstellung alternativer Retentionsflächen soll in Erwägung gezogen werden. Die Verwaltung werde sich absehbar mit dem Lippeverband austauschen. Die Ergebnisse würden den Ausschuss erreichen.

 

Auf die Problematik von Überschwemmungsgebieten habe er bereits vor Jahren hingewiesen, äußerte sich Herr Wilhelm.

 

Mit dem Hinweis aus Ratsbeschlüssen in Münster und Hamburg, die eine Bebauung mit Einfamilienhäusern ausschließen wollen, hinterfragte Herr Wilhelm die im Bebauungsplanentwurf ausgewiesene Bebauung für das Plangebiet.

 

In dem Plangebiet sei eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern möglich, erklärte Herr Dr. Liedtke. Außerdem sei die Nachfrage nach Einfamilienhäusern in Kamen noch gegeben.

 

Auf Nachfrage von Frau Wennekers-Stute erläuterte Herr Breuer die statistischen Werte zur Ermittlung der Hochwasserereignisse.

 

Frau Dörlemann begrüßte die gewissenhafte Prüfung zum Thema Hochwasser.