Herr Breuer nahm Bezug auf die Mitteilungsvorlage Nr. 86/2022  aus der Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 08.09.2022. Zur Erreichung der Klimaschutzzeile und aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage erscheine es geboten, die Anbringung von Photovoltaik auf möglichst vielen Dach- und Fassadenflächen zu ermöglichen. In Gestaltungssatzungen können Regelungen enthalten sein, die einer Nutzung von Photovoltaik entgegensprechen. Insofern hat die Verwaltung mit der Prüfung der Gestaltungssatzungen begonnen. Ziel sei eine realitätsbezogene und zeitgemäße Betrachtung. Es sei jedoch immer eine Enzelfallbetrachtung erforderlich. Die Ergebnisse zur Prüfung der Gestaltungssatzung Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW wurden durch Herrn Breuer erläutert. Die Änderungsvorschläge sind der Präsentation zu entnehmen. Weitere Aspekte wie der Denkmalwert seien dabei berücksichtigt worden.

Die Verwaltung werde nach der Sommerpause die überarbeitete Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat vorlegen. Die anderen Gestaltungssatzungen würden sukzessive geprüft und ggf. ebenfalls überarbeitet.

 

Wesentliches Ziel sei es, die Regeldichte an die Realität anzupassen und eine nachhaltige und zeitgemäße Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Klimaziele zu erreichen, ergänzte Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Kasperidus sprach sich ausdrücklich für den Beibehalt einer Gestaltungssatzung für diesen Bereich aus. Dies sei für den Erhalt des Charakters dieser Siedlung von großer Bedeutung. Durch die Satzung werde Ortsrecht geschaffen. Es sei sinnig, die Satzung hinsichtlich der Regelungen zur Anbringung von Photovoltaikanlagen zu ändern. Er werde die Änderungsvorschläge eingehend prüfen.

 

Mit Blick auf die engen Siedlungsstrukturen könnte sich im Siedlungsbereich durch die Regelung zu befestigten Flächen in § 9 eine Parkflächenproblematik entwickeln, verdeutlichet Herr Fuhrmann.

 

Dieser Sachverhalt werde im Detail noch überprüft, entgegnete Herr Breuer. Nach derzeitigem Stand müsste es möglich sein, 1 Pkw-Stellplatz im Vorgarten unterzubringen. Intention sei es, die befestigten Flächen in den Vorgärten zu begrenzen.

 

Herr Gerwin regte eine konkretere Beschreibung der Zäune (§ 9) an.

 

Frau Dörlemann stimmte den Äußerungen von Herrn Kasperidus und Herrn Dr. Liedtke zu.

 

Hinsichtlich der Mehrfamilienhäuser erkundigte sich Herr Kobus, ob die Gestaltungssatzung Balkonkraftwerke ausschließe.

 

Dazu enthalte die Satzung keine Regelungen, antwortete Herr Dr. Liedtke.

 

Es wurde über verschiedenste Möglichkeiten der Gestaltung von Zaunelementen diskutiert.

 

Schlussendlich stellte Herr Dr. Liedtke fest, dass eine Beurteilung im Rahmen einer Einzelfallprüfung erforderlich werden könne.

 

 

Herr Madeja wies noch auf den hohen ökologischen Wert von Hecken hin.

 

Herr Kissing schloss die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt ab.