Herr Dr. Liedtke informierte über den aktuellen Sachstand und verwies auf die vorliegende Mitteilungsvorlage. Darüber hinaus zeigte er eine Karte mit den entsprechenden Umsetzungskorridoren von 200 m und 500 m entlang der Autobahnen und zweigleisigen Schienenwege (s. Präsentation). Er kündigte für eine der nächsten Sitzungen des Planung- und Stadtentwicklungsausschusses eine Auswertung (Projektsteckbriefe u. Darstellung) für alle im Eigentum der Stadt befindlichen Potenzialflächen an. Auslöser war ein gemeinsamer Antrag der CDU- u. SPD-Fraktion zur Prüfung des Geländes des ehemaligen Freibades in Heeren-Werve für Freiflächenphotovoltaik.

 

Auf Nachfrage von Herrn Syperek, ob auch die an die Fläche des ehemaligen Freibades an der Heerener Straße angrenzende Fläche hinter Netto geprüft werde, antwortete Herr Dr. Liedtke, dass dies erfolge, sofern es sich um eine Fläche im Eigentum der Stadt Kamen handeln würde.

 

Des Weiteren berichtete Herr Syperek, dass die Stadtwerke Fröndenberg mit der GWA derzeit ein Flächenphotovoltaik-Projekt im Bereich der Deponie in Ostbüren umsetzen würde. Er erkundigte sich, ob ein solches Projekt auch mit der GWA auf der Deponie in Heeren-Werve in Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) angeregt werden könne.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass der Deponiekörper in Heeren-Werve z.T. rekultiviert (mit Anpflanzungen versehen) worden sei und die grundsätzliche Eignung der Flächen für Photovoltaik erst geprüft werden müsse. Diese Fläche sei von der Verwaltung derzeit nicht betrachtet worden, da die GWA nur teilkommunal sei. Er werde den Vorschlag gern aufgreifen.

 

Der Betrachtungsraum der Verwaltung habe sich auf im Eigentum der Stadt Kamen befindliche Flächen bezogen (landwirtschaftliche Flächen, Verkehrsflächen), die eine Mindestgröße von 1.000 qm hätten, ergänzte Herr Breuer. Viele Flächen würden auch außerhalb der Korridore liegen, so dass hier nicht nur die Rentabilität, sondern auch das Planungsrecht zu berücksichtigen seien. Die Deponie in Ostbüren liege z.B. innerhalb des Korridors.

 

Zur Anfrage von Herrn Kasperidus erklärte Herr Dr. Liedtke, dass es sich bei den Flächen innerhalb der Korridore um privilegierte Flächen handele, für die eine schnellere Genehmigung der Freiflächenphotovoltaik durch bestehendes Baurecht möglich sei. Auch die Förderbedingungen seien je nach Korridor unterschiedlich.

 

Für die Flächen entlang der Autobahnen regte Herr Wilhelm die Kontaktaufnahme zur Autobahngesellschaft an. Herr Dr. Liedtke erklärte, diese Anregung aufzugreifen.

 

Des Weiteren schlug Herr Wilhelm vor, nochmals Gespräche mit den Logistikunternehmen an der Henry-Everling-Straße zu führen, um Photovoltaikanlagen zu errichten (z.B. an den Fassaden). Zudem sei es sinnvoll, im Bebauungsplanverfahren Zollpost verpflichtende Bestimmungen zur Ausstattung mit Photovoltaik aufzunehmen.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass mit dem Bauherrn der Logistikhallen an der Henry-Everling-Straße mehrfach Gespräche zur Ausstattung der Dächer mit Photovoltaik und/oder Dachbegrünung geführt worden seien. Schlussendlich sei dies aus Wirtschaftlichkeitsgründen vor dem Hintergrund der hohen Baukosten für die Konstruktion abgelehnt worden. Absehbar bestehe für Gewerbeneubauten eine rechtliche Verpflichtung zur Ausstattung mit Photovoltaik. Entsprechende Regelungen werden schrittweise auch auf Wohngebäude übertragen.

 

Herr Wilhelm bestätigte, dass erst mit der Energiewende eine andere Ausgangssituation geschaffen worden sei. Eine rechtliche Verpflichtung des Bauherrn sei damals nicht möglich gewesen.

 

Herr Aschhoff wies darauf hin, dass dies auch im Umwelt- und Klimaschutzausschuss thematisiert worden sei. Die Verwaltung habe auf den Bauherrn eingewirkt, aber dieser habe eine Ausstattung mit Photovoltaik abgelehnt. Eine rechtliche Verpflichtung des Bauherrn habe nicht bestanden.

 

Herr Fuhrmann erkundigte sich, ob die Flächenentwicklung gemeinsam mit den GSW erfolgen solle und das Leitungsnetz der GSW ggf. erweitert werden müsse. Eine Beteiligung der Landwirte würde er begrüßen.

 

Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass bei der Erarbeitung der Steckbriefe bereits die GSW eingebunden würden. Eine Beurteilung des Leitungsnetzes müsse je nach Standort durch die GSW erfolgen. Auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit seien zu betrachten.

Darüber hinaus seien im Zusammenhang mit Nutzungskonflikten ggf. auch andere Beteiligung erforderlich (z.B. Landwirtschaftskammer bei landwirtschaftlichen Flächen, Kreis Unna bei Außenbereichsflächen). Darüber hinaus müsse ggf. auch Planungsrecht (Bauleitpläne, Änderung FNP) geschaffen werden, um Baurecht zu ermöglichen.

 

Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Kobus erläuterte Herr Breuer mögliche Nutzungskonflikte, die gegen eine Ausstattung mit Freiflächen Photovoltaik sprechen könnten (z.B. Aufforstungsflächen, Waldflächen, Sportplätze, Pachtverträge). Es würden alle kommunalen Flächen dargestellt und durch Steckbriefe, die auch Abwägungen der Nutzungskonflikte beinhalten würden, beurteilt. Im Vordergrund stehe der priorisierte Korridor an den Verkehrsachsen.

 

Zur Rückfrage von Herrn Kobus erläuterte Herr Breuer , dass außerhalb der priorisierten Korridore zum einen die Einspeisevergütung geringer ausfalle und zudem über Bauleitplanverfahren erst Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei sei es zielführend zunächst Investoren zu gewinnen, bevor ein aufwendiges Bauleitplanverfahren auf den Weg gebracht werde.

 

Durch das Fortschreiten der technischen Entwicklung würden sich neue Möglichkeiten für eine rentabel Ausstattung mit Photovoltaik auf Dach, an Fassade oder mit Solar-Zäunen ergeben, informierte Herr Helmken. Dies könne seiner Meinung nach auch ein Umdenken und eine Umorientierung von Bauherren ermöglichen.

 

Die Energiewende sei für die GSW als stadteigene Tochter von großem Interesse, bekräftigte Herr Aschhoff. Die Erreichung der Klimaziele stehe auch für Kamen auf der Agenda. Es sei wichtig, auch Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einzubinden.

 

Herr Borosch bat darum, auch die Flächengrößen in die Steckbriefe mit aufzunehmen, um die Rentabilität beurteilen zu können.

 

In Bezug auf die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren bewertete Herr Kasperidus die Festlegung unterschiedlicher Einspeisungsvergütungen mit Blick auf den jeweiligen Aufwand sehr vernünftig. Es sei zielführend vorrangig den direkten Korridor an den Verkehrswegen zu entwickeln.

 

Herr Gerwin gab zu bedenken, dass auch das Thema der Stromspeicherung berücksichtigt werden sollte.

 

Unter Bezugnahme auf den Vortrag der GSW zur Fernwärmegewinnung regte Herr Madeja an,  auch Flächen hinsichtlich der Ausstattung mit Solarthermie zu untersuchen.