10.1 Mitteilung der Verwaltung

 

10.1.1 Terminhinweise

Herr Müller informierte über noch anstehende Aktionen und Veranstaltungen (s. Präsentation Seite 33).

 

10.1.2 Sachstand Lärmaktionsplan 4. Runde

Herr Breuer informierte darüber, dass das Büro PRR mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 4. Runde der Stadt Kamen beauftragt worden sei und die Arbeit aufgenommen habe. Sobald die Entwurfsfassung vorliege, werde die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Fachausschüsse in gewohnter Form (Bereitstellung über die Planungshomepage, Offenlage im Rathaus) erfolgen. Entsprechend der Vorgaben der EU/des Bundes und des Landes NRW sei eine Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes 4. Runde bis Mitte Juli 2024 erforderlich.

 

 

10.2 Anfragen

 

10.2.1

Herr Kühnapfel regte Schulungen für eine strukturierte, optimierte und ökologisch sinnvolle Grünpflege für das kommunale Personal an. Zudem sollten öffentliche Grünflächen naturnah gestaltet werden.

 

Herr Dr. Liedtke sagte zu, die Anregung an die Servicebetriebe weiterzugeben.

 

 

10.2.2

Herr Kühnapfel berichtete, dass an einer Zaunanlage im Bereich der Kläranlage eine öffentlich zugängliche Futterstelle befestigt worden sei. Die Fütterung wilder Tiere sei für diese gefährdend und zudem auch aus hygienischen Gründen abzulehnen. Er bat um Kontaktaufnahme zum Lippeverband, mit der Bitte diese Futterstelle beseitigen zu lassen.

 

Der Sachverhalt sei der Verwaltung nicht bekannt, erklärte Herr Dr. Liedtke und sagte eine Prüfung der Verwaltung zu.

 

 

10.2.3

Auf Nachfrage von Herrn Kühnapfel zur geplanten Verrohrung eines offenen Grabens im Bereich Afferder Straße Richtung Körne (Graben 319) verwies Herr Dr. Liedtke auf die Zuständigkeit der Stadtentwässerung Kamen und die Behandlung der Thematik in der nächsten Sitzung des dafür zuständigen Betriebsausschusses.

 

10.2.4

Unter Bezugnahme auf die dem Kreis Unna vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Windrades in Südkamen erkundigte sich Herr Sekunde nach den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und dem weiteren Vorgehen.

 

Zunächst sei die Stadt Kamen aufgefordert, zu der dem Kreis Unna vorliegenden Bauvoranfrage eine planungsrechtliche Stellungnahme abzugeben, erklärte Herr Dr. Liedtke. Der Planung- und Stadtentwicklungsausschuss werde diesbezüglich eingebunden.

Genehmigungsbehörde sei der Kreis Unna. In Bauantragsverfahren sei grundsätzlich keine öffentliche Bürgerbeteiligung vorgesehen.