Mitteilungen der Verwaltung

 

Bürgermeisterin Kappen teilte die Anpassung des Gesellschaftsvertrags wegen der Erhöhung der Anteile der Knappschaft Kliniken GmbH mit. Ursprünglich sollte die Gründung der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH mit einem Stammkapital von 200.000 € sowie einer Verteilung der Gesellschaftsanteile zu 65 % auf die Knappschaft Kliniken GmbH (KKG) und zu jeweils 5 % auf die einzelnen Krankenhausträgergesellschaften (KHTG) im Verbund der Knappschaft Kliniken erfolgen. Entsprechende Beschlüsse wurden in allen Gremien der Gesellschaften bis auf das Rhein-Maas-Klinikum (RMK) gefasst. Dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag (vom 27.01.2023) der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH wurde hier mit Ratsbeschluss vom 02.03.2023 zugestimmt.

Die Rhein-Maas-Klinikum GmbH hat die entsprechende Beschlussfassung vor dem Hintergrund interner Abstimmungsprozesse zurückgestellt. Daher steht die Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Rhein-Maas Klinikum GmbH über die Beteiligung der Gesellschaft an der Akademie noch aus. Um die Gründung der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH zeitnah realisieren zu können, wurde empfohlen, dass die KKG den 5%-Anteil, den die Rhein-Maas Klinikum GmbH übernehmen wollte, bis zur Beschlussfassung in der dortigen Gesellschafterversammlung zeitweilig übernimmt. Dadurch erhöht sich der Anteil der KKG an der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH temporär von 65 % auf 70 % der Gesellschaftsanteile, die Einlage auf das Stammkapital somit von 130.000 € auf 140.000 €.

Auf die übrigen Krankenhausträgergesellschaften hat diese Anpassung in keinerlei Hinsicht Auswirkungen. Auch der Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde lediglich derart redaktionell angepasst, dass der Anteil der Knappschaft Kliniken GmbH am Stammkapital von 130.000 € (65 %) auf 140.000 € (70 %) erhöht wurde (die Anteile der anderen Krankenhausträgergesellschaften bleiben unverändert bei jeweils 10.000 € [5 %]) und die Anzahl der AR-Mitlieder wurde von insgesamt 9 auf 8 reduziert, da das RMK kein Mitglied mehr in den AR entsendet. Da die KKG zwei Mandate behält, die übrigen KHTG je ein Mitglied entsenden, verschiebt sich die Gewichtung im AR damit zugunsten der KKG.

 

Bürgermeisterin Kappen und Beigeordnete Schulze teilten nach umfangreicher Prüfung mit, dass eine Unterstützung aus dem „Stärkungspakt NRW“ erfolgen könne, sofern die soziale Infrastruktur betroffen sei oder ein Krisenbezug bestehe. Doppelförderungen seien auszuschließen. Somit könnten Maßnahmen, wie beispielsweise die Unterstützung von Ukraine-Geflüchteten, die Förderung und Ausweitung der Jugendarbeit durch Streetworker sowie die soziale Betreuung an Schulen finanziell gefördert werden. Auch Einzelfallförderungen seien zulässig.  

 

Beigeordnete Peppmeier verwies – unter Hinweis auf den verteilten Flyer – auf das vielfältige Angebot der diesjährigen SUMMERlife-Reihe. Sie bat die Ratsmitglieder um eine rege Teilnahme.

 

 

Anfragen

 

Auf Anfrage von Herrn Bierhoff teilte Beigeordneter Dr. Liedtke mit, dass die Frage einer Teilnahme an der Initiative „Klimafit Ruhr“ des RVR im Kontext mit der derzeitigen Erarbeitung eines Förderprogramms für Balkonkraftwerke und evtl. Einstellung von Geldern in den Haushalt 2024 geklärt werden solle. Er verwies hierzu auf die Beratung und Beschlussfassung im letzten Umwelt- und Klimaschutzausschuss vom 04.05.2023.