Sitzung: 21.03.2023 Kulturausschuss
Vorlage: 022/2023
Beschluss:
Den förderungswürdigen Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertgemeinschaften wird für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen