Sitzung: 08.03.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 018/2023
Beschluss:
Für die
Einschätzung des erzieherischen und pflegerischen Bedarfes von Kindern und
Jugendlichen in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII wird der als Anlage zur
Drucksache beigefügte Kriterienkatalog angewendet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Laut Frau Klein-Vehne sei der von den
Pflegekinderdiensten im Kreis Unna erarbeitete Kriterienkatalog zur
Einschätzung von besonderen Bedarfen für Pflegekinder in den Hilfen zur
Erziehung gemäß § 33 SGB VIII verabschiedet worden. Die Pflegeeltern erhielten
rückwirkend für Kinder, bei denen ein erhöhter erzieherischer Bedarf vorliegt,
eine entsprechende
monatliche
Leistung, die regelmäßig über die jährliche Hilfeplanung neu festgelegt würde.
Eine
Entscheidung über den Auszahlungszeitpunkt der zusätzlichen erzieherischen
Leistung erfolge in der nächsten Jugendamtsleitersitzung am 17.03.2023.