Beschluss:

 

Für die Einschätzung des erzieherischen und pflegerischen Bedarfes von Kindern und Jugend­lichen in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII wird der als Anlage zur Drucksache beigefügte Kriterienkatalog angewendet.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Laut Frau Klein-Vehne sei der von den Pflegekinderdiensten im Kreis Unna erarbeitete Kriterienkatalog zur Einschätzung von besonderen Bedarfen für Pflegekinder in den Hilfen zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII verabschiedet worden. Die Pflegeeltern erhielten rückwirkend für Kinder, bei denen ein erhöhter erzieherischer Bedarf vorliegt, eine entsprechende

monatliche Leistung, die regelmäßig über die jährliche Hilfeplanung neu festgelegt würde.

Eine Entscheidung über den Auszahlungszeitpunkt der zusätzlichen erzieherischen Leistung erfolge in der nächsten Jugendamtsleitersitzung am 17.03.2023.