Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2023/2024 gemäß den Anlagen I - III.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen stellte die Fortschritte im Rahmen der Ausbauplanungen vor. Bereits erfolgt sei der Spatenstich zum Neubau der DRK-Kita „Abenteuerland“ an der Gutenbergstraße. Zudem würden in den Osterferien die Abbrucharbeiten des alten Gebäudes der AWO-Kita „Flohkiste“ im Schwesterngang beginnen, so dass im Anschluss zeitnah der Neubau an gleicher Stelle erfolgen könne.

 

Im Rahmen einer Präsentation erläuterte Frau Kappen die aktuellen und prognostizierten Ver­sorgungsquoten nach Sozialraum sowie entsprechende Bedarfsplanungen. Diese seien Grund­lage der bis zum 15. März 2023 zu beantragenden Landesmittel zur Betriebskosten­finanzierung des Kindergartenjahres 2023/2024. Für das laufende Kindergartenjahr 2022/2023 liege die Ver­sorgungsquote bei Kindern ab Beginn des Rechtsanspruches - mit Vollendung des ersten Lebensjahres – bis zum 3. Lebensjahr bei insgesamt bei 42,35 % und unter Einbeziehung der Tagespflege bei 61,95 %.

Die Gesamtversorgungsquote der in Einrichtungen und Tagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betrüge 42,35 %. Im Bereich der Kinder über 3 Jahre würde eine Versorgungsquote von 89,95 % erreicht.

 

Im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 liege die Versorgungsquote ab dem Rechtsanspruch im u3-Bereich - einschließlich der Inbetriebnahme von 10 u3-Plätzen der DRK-Kita „Abenteuerland“ - bei 45,59 % und einschließlich Tagespflege bei 66,01 %. Als Gesamtversorgungsquote im u3-Bereich inklusive der Kinder unter einem Jahr würden 44,30 % erreicht. Unter Berücksichtigung der temporären Nutzung des Bürgersaals der AWO-Kita „Brausepulver“ in Methler für 10 ü3-Plätze liege der Wert im gesamten ü3-Bereich bei 92,34 %. Von Vereinen und Gruppierungen sei der Bürgersaal aufgrund alternativ zur Verfügung stehender Räumlichkeiten nur punktuell benötigt worden, so dass dieser vorübergehend zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen umgewandelt werden könnte.

 

Die prognostizierte Versorgungsquote für das Kindergartenjahr 2024/2025 läge bei Fertigstellung des Neubaus der AWO-Kita „Flohkiste“ und somit Inbetriebnahme einer sechsten Gruppe, hiervon 6 u3-Plätze, im Bereich u3 ab Rechtsanspruch bei 47,50 % und mitsamt Tagespflege bei 68,42 %. Bei den ü3-Kindern würden unter Einrechnung von 14 ü3-Plätzen der neu geschaffenen Gruppe 95,52 % und im u3-Bereich inklusive der Kinder unter einem Jahr bei 45,47 % prognostiziert. Frau Kappen betonte die Schwierigkeit einer verlässlichen Prognose hinsichtlich der Geburtenraten sowie der Sicherstellung des gesetzlichen Rechtsanspruches auch bei kurzfristigen Bedarfsänderungen.

 

Es gäbe derzeit 35 unversorgte Kinder im Stadtgebiet, bei denen ein dringender Betreuungsbedarf bestünde. Gemeinsam mit den Trägern würden daher, unter dem Vorbehalt der personellen Umsetzbarkeit, Möglichkeiten der Überbelegungen in diversen Einrichtungen erörtert.

 

Mit Blick auf die prognostizierten Zahlen werde der Ausbau der Kindertageseinrichtungen weiter fortschreiten müssen. Die gewillten Träger sähen sich jedoch mit dem großen Problem des Fachkräftemangels konfrontiert. Da Ausbauprojekte für die Träger zudem finanziell nicht stemmbar seien, würden diese überwiegend über das Investorenmodell durchgeführt. Angesichts steigender Baukosten riefen die Investoren einen Preis pro Quadratmeter von 16,00 € auf. Dem gegenüber stünde für das Kindergartenjahr 2023/2024 laut dem Kinderbildungsgesetz eine gesetzliche Mietpauschale von höchstens 9,71 € pro Quadratmeter im Monat. Die Differenz zahle der kommunale Haushalt.

 

Frau Kappen stellte die für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu beantragenden Anzahl an Kindpauschalen unterteilt nach Einrichtung, Gruppenform und zeitlichem Betreuungsumfang dar. In Summe seien dies 1.504 Plätze. Die sich hieraus ergebenden gesetzlichen Beträge zuzüglich Mietanteil sowie der Zuschüsse für Familienzentren und Qualifizierung beliefen sich auf 8.845.114, 84 € für die Träger der freien Jugendhilfe sowie der Elterninitiative und 5.720.191,44 € für die kirchlichen Träger.