Herr Breuer erläuterte die Mitteilungsvorlage und ging auf die Ergebnisse der Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans ein.

 

Herr Kasperidus begrüßte die Planung. Positiv hervorzuheben sei, dass die Erschließung des Nahversorgungszentrums zukünftig für LKW- und PKW-Verkehre nur noch über die Herbert-Wehner-Straße erfolge und dass die Anpflanzung von Laubbäumen vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Liedtke stimmt Herrn Kasperidus zu. Er hob zudem hervor, dass die LBauO NRW zwar die Ausstattung neuer Parkflächen mit Photovoltaikanlagen vorsehe, nicht aber die Pflanzung von Bäumen. Dies geschehe seitens des Investors auf freiwilliger Basis.

 

Frau Grüneberg erkundigte sich, ob sich die Errichtung bzw. die Anzahl von Photovoltaikanlagen von dem Bedarf des jeweiligen Unternehmens abhängig sei, oder ob es auch möglich sei, die gewonnene Energie einzuspeisen und an anderer Stelle zu nutzen.

 

Herr Breuer entgegnete, dass es sich dich Anzahl der errichteten Photovoltaikanlagen im Wesentlichen nach dem Eigenbedarf des jeweiligen Unternehmens richten würde.

 

Frau Grüneberg fragte erneut nach, ob es eine Option darstelle, wenn lokale Energieversorger als Kooperationspartner auftreten würden, um somit möglichst viel Energie zu erzeugen.

 

Herr Madeja erkundigte sich, ob die bisherige Erschließung zur Gertrud-Bäumer-Straße erhalten bleiben würde.

 

Dies bejahte Herr Dr. Liedtke.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Madeja, ob eine Kombination aus Einzelhandel und Wohnnutzung möglich sei.

 

Diese Variante sei bereits intern diskutiert worden. Allerdings sei die Fläche bereits stark verdichtet, sodass diese Kombination an der Stelle nicht möglich gewesen sei, entgegnete Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Fuhrmann regte an den Poller an der Durchfahrt zu der Lünener Straße in einem Notfall entfernen zu können, da der Wegfall der Ausfahrt an der Lünener Straße eine Insel erzeuge. Im Notfall müsse diese Insel zu verlassen sein.

 

Dies bejahte Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Meier lobte den Entwurf sowie die Ansichten des Nahversorgungszentrums. Des Weiteren erkundigte er sich, ob in den Märkten auch Kundentoiletten vorzufinden seien.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass nach Sichtung der Bauakte die Beantwortung der Frage nachgeholt werde.

 

Rückmeldung der Verwaltung:

Aus der Bauakte geht hervor, dass bei Rewe 1 rollstuhlgerechtes WC als Kundentoilette vorgesehen ist.

 

Herr Kobus erkundigte sich, ob die Anwohner aufgrund der rückwärtigen Belüftung mit vermehrten Immissionsbelastungen konfrontiert seien.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass die Planung Rücksicht auf die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner nehme.

 

Herr Aschhoff begrüßte Herrn Fuhrmanns Vorschlag; es sei durchaus möglich überfahrbare Poller zu wählen. Wiederum könnten die von Herrn Meier angefragten Kundentoiletten eine Herausforderung für die Geschäfte, aufgrund der Hygiene, Versicherung sowie dem Personal, darstellen, entgegnete Herr Aschhoff. Des Weiteren erklärte er, dass oftmals über eine Kombination aus Wohnnutzung und Einzelhandel nachgedacht werde. In diesem Fall sei aber die Höhe des Baukörpers für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner nicht zumutbar gewesen.