Eingangs begründete Frau Dörlemann den vorliegenden Antrag. Des Weiteren erkundigte sie sich, ob die Deponie des Erdaushubs auf Grundlage des § 33 BauGB genehmigt worden sei.

 

Herr Baudrexl zeigte sich von dem Antrag der BÜNDNIS 90/GRÜNEN irritiert. Die Bodenproben wurden von einem Gutachter geprüft. Im Anschluss wurden die Daten an die Stadt Kamen sowie dem Kreis Unna übermittelt, welche aufgrund dessen ihre Zustimmung gaben.

 

Frau Dörlemann bat darum, im Anschluss an die Sitzung die Güteklasse des Bodens nachzureichen.

 

Rückmeldung der Verwaltung:
Der gewachsene Boden der Baustelle wurde mittels 9 Bodenproben chemisch analysiert.  Der unbedenkliche Bodenaushub aus dem Projekt „Sesekebad“ wurde in einer Größenordnung von ca. 7.500 cbm in einer Miete im Bebauungsplangebiet Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss“ zwischengelagert. Diese Miete wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna nochmals durch 8 Bodenproben chemischen Kontrollanalysen unterzogen
.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass der Transport des Erdaushubs von dem ehemaligen Freibad zu dem östlichen Teil des Plangebiets die nachhaltigste Lösung gewesen sei. Daher sei die zügige Schaffung von Planungsrecht notwendig gewesen. Er betonte abermals von der „Headline“ des Antrags irritiert gewesen zu sein, da die Bevölkerung womöglich von dem Antrag Zweifel an der Richtigkeit der Aufschüttung bekommen könne.

 

Frau Dörlemann entgegnete, dass der Antrag keine „Headline“ beinhalte. Sie plädierte dafür, dass die Mitglieder des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses vorab informiert werden sollten.

 

Herr Kissing erklärte, dass sich nun Herr Dr. Liedtke den planungsrechtlichen Fragen stellen würde.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass die Zulässigkeit der Aufschüttung gem. § 33 BauGB genehmigt wurde. Zwar sei der ehemalige Sportplatz derzeit noch dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Allerdings befinde sich der Bebauungsplan bereits kurz vor dem Satzungsbeschluss, sodass eine vorzeitige Genehmigung möglich gewesen sei. Herr Dr. Liedtke erklärte anhand des Plans HQ extrem (s. Präsentation), dass der östliche Bereich des Plangebiets im Falle eines Hochwasserereignisses, welches mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit (> HQ 500) eintrete, nicht betroffen sei. In einer der nächsten Ausschusssitzungen solle daher die planungsrechtliche Entwicklung des östlichen Bereichs thematisiert werden. Des Weiteren erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Baustelle des neuen Sesekebades einem straffen Zeitplan unterliege, sodass der Transport sowie Aufschüttung des Erdaushubs von großer Eile gewesen seien. Die Lagerung des Erdaushubs auf einer Deponie sei zudem nicht nachhaltig gewesen, sodass der als unbedenklich eingestufte Boden nach formaler Prüfung sowie Genehmigung über die Straße zum östlichen Bereich des Plangebietes transportiert worden sei. So konnten mit dieser Vorgehensweise sehr viele Lkw-Fahrten zum Transport der Bodenmassen hin zu einer Deponie eingespart werden.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass es im Zuge der Genehmigung zu viel Zeit gekostet hätte vorab die Ausschussmitglieder zu informieren.

 

Frau Dörlemann entgegnete, dass man die Ausschussmitglieder auch außerhalb der Sitzung informieren könne. Wäre der Fraktion die Informationen bereits vorab bekannt gewesen, wäre diese Anfrage nicht gestellt worden.

 

Herr Helmken fügte hinzu, dass sich das Szenario HQ100 durch andere Planungen verändern könne.