Zur Beschlussvorlage unterrichtete Herr Brüggemann die Mitglieder des Straßenver­kehrsausschusses darüber, dass seitens der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Ablehnung des Antrages empfohlen werde. Er begründete dies mit den Gefahrenmomenten, die auf der Straße „Am Langen Kamp“ ohne den bislang nicht realisierten Rad-/Gehweg für die dann vom Schwerlastverkehr betroffenen Anwohner der Heidestraße, des Lunecken-, des Margarethenweges und der Straße „Bunte Kuh“, die diese Straße per Fahrrad bzw. fuß­läufig benutzen, entstünden.

Er wies darauf hin, dass die Verwaltung mit der Beschlussvorlage erklärt habe, dass die Möglichkeiten einer Verkehrsführung für den Schwerlast­verkehr ohnehin erst nach Abstim­mung mit der Polizei und dem Straßen­baulastträger zur Beratung vorgelegt werden könne und dass in eine Abwägung auch die Interessen der Nachbarschaftsbereiche der Straße „Am Langen Kamp“ ein zu beziehen seien.

 

Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, führte Herr Kissing aus, dass seine Fraktion den Antrag u.a. deshalb gestellt habe, um die Verkehrs­situationen auf der Mühlenstraße von der Verwaltung sowie auch vom Kreis Unna in nächster Zeit überprüfen zu lassen.

Von daher gesehen könne er sich nicht mit dem Vorschlag der Verwal­tung einverstanden erklären, sondern schlage eine Änderung des Be­schlussvorschlages dahingehend vor, dass die Verwaltung bereits jetzt schon Überprüfungen vorzunehmen habe.

 

Herr Stahlhut wies darauf hin, dass dieses Thema bereits vor Jahren in mehreren Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses besprochen worden sei.

Zuletzt sei Ende 1997 eine Durchfahrtssperre von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr für den Schwer­lastverkehr beschlossen worden.

Seitens seiner Fraktion sei seinerzeit im gleichen Zusammenhang gefor­dert worden, im Bereich der nördlichen Mühlenstraße einen kombinierten Rad-/Gehweg anzulegen, was al­lerdings vom Kreis Unna als zuständigen Straßenbaulastträger abgelehnt worden sei.

 

Um gleichwohl eine Verbesserung für Fußgänger zu erreichen, bitte er die Verwaltung sowie das Kreisstraßenbauamt um Überprüfung, ob der bestehende Seitenstreifen, welcher zurzeit noch Lücken aufweise, ins­gesamt mit einer Schotterdecke versehen werden könnte.

Ferner sei zu bedenken, dass bei einer Sperrung der nördlichen Mühlen­straße für den Schwerlastverkehr dieser zur Straße „Am Langen Kamp“ verdrängt werde, wo sich zurzeit noch kein kombinierter Rad-/Gehweg befände.

Solange dieser nicht vorhanden sei, könne seine Fraktion einer Sperrung der nördlichen Mühlenstraße für den Schwerlastverkehr nicht zustimmen. Ihm sei bekannt, dass insbeson­dere im Sommer Radfahrer und Fuß­gänger die Straße „Am Langen Kamp“  zum Wasser­spielplatz benutzten.

Weiterhin würden aus seiner Erfahrung heraus Lastkraftwagenfahrer in der Regel Lichtzei­chenanlagen, wie in diesem Fall am Einmündungs­bereich Am Langen Kamp/Lünener Straße, scheuen. Dieses Verhalten hätte zur Folge, dass bei einer Sperrung der Mühlen­straße weiterer Schwerlastverkehr durch Kamen-Mitte fahren würde, wo insbesondere im Bereich der Westicker Straße/Koppelstraße/Bahnhofstraße die Ver­kehrsbelastung bereits jetzt schon sehr hoch sei.

Der CDU-Fraktion sei er dankbar für die Änderung ihres Antrages dahingehend, dass zuerst geprüft werden solle und nicht weiterhin eine sofortige Sperrung gefordert würde.

 

Die SPD-Fraktion vertrete die Auffassung, dass erst bei Vorliegen einer Baugenehmigung für den kombinierten Rad-/Gehweg auf der Straße „Am Langen Kamp“ mit entsprechenden Überprüfungen begonnen werden sollte.

 

Frau Scharrenbach konnte die Aussagen der SPD-Fraktion nicht nach­vollziehen, da die Straße „Am Langen Kamp“ breiter dimensioniert sei als die Mühlenstraße und an dieser zu­sätzlich Baumbestand vorhanden sei, welcher die Ausweichmöglichkeiten einschränke.

 

Herr Brüggemann unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsaus­schusses darüber, dass er am Vortage mit den Verkehrsexperten der Kreisverwaltung und der Polizei vor Ort gewesen sei und sich die Situation angesehen habe.

Von der Polizei sei erklärt worden, dass auf der Mühlenstraße bisher keinerlei Auffälligkeiten beobachtet werden konnten. Bei der Betroffen­heitssituation und Gefährdungsdiskussion müsse man auch die Interes­sen der Nutzer und umliegenden Anwohnerbereiche der Straße „Am Langen Kamp“ sehen.

 

Da er befürchte, dass in der laufenden Diskussion die Interessen der An­wohner des Umfel­des der Straße „Am Langen Kamp“ nicht ausreichend Beachtung fänden, könne er die Inten­tion auch des CDU-Antrages auf

 

Sperrung der nördlichen Mühlenstraße für den Schwerlastverkehr jetzt nach Beendigung der Baumaßnahme an der Brücke „Hilsingstraße“ nicht nachvollziehen.

Die CDU wolle damit die faktische Sperrung der Mühlenstraße bedingt durch die Brücken­baumaßnahme bereits jetzt formal umsetzen.

Die Verwaltung sei nach reiflicher Überlegung und Auswertung vorhan­dener Prüfungsergeb­nisse zu dem Ergebnis gekommen, jetzt noch keine Sperrung der Mühlenstraße vorzuneh­men. Seines Erachtens könnten sich aber durch die Realisierung des kombinierten Rad-/Gehweges an der Straße „Am Langen Kamp“ andere Voraussetzungen ergeben, die eine erneute Prüfung des CDU-Antrages dann zuließen.

Er bitte daher, den jetzigen Beschlussvorschlag mit zu tragen.

 

Herr Kaminski regte an, den Schwerlastverkehr aus dem Gewerbegebiet Hemsack über die Wilhelm-Bläser-Straße abfließen zu lassen, welche vorab erst ausgebaut werden müsste.

Er richte daher an die Verwaltung die Bitte, zu überprüfen, ob hier ein Ausbau erfolgen könne.

 

Herr Knop unterstützte die Meinung von Herrn Kissing, weil nach den Beobachtungen das ADFC’s insbesondere an Sonntagen wesentlich mehr Radfahrer die Mühlenstraße beführen als die Straße „Am Langen Kamp“.

 

Herr Breitbarth vertrat die Auffassung, dass als erster Schritt das Pro­blem analysiert werden müsse, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was dort tatsächlich vor sich gehe.

Da ihm aus seiner Tätigkeit bewusst sei, dass die Anwohner eine sub­jektive Sicht hätten, weise er darauf hin, dass es sich bei dem in Rede stehenden Teilbereich der Mühlenstraße um eine Kreisstraße handele, welche für alle Verkehrsarten geöffnet sein müsse.

Wenn nun, wie gefordert, dieser Straßenabschnitt für den Schwerlast­verkehr gesperrt werde, würde dieser Verkehr verlagert werden.

 

Hierzu erwiderte Herr Kissing, dass ihm wohl bewusst sei, dass eine Verlagerung stattfin­den würde. Gleichwohl sollten mit Blick auf die Sorgen der Anwohner bereits jetzt schon Zählungen und Geschwindigkeits­messungen vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass bereits seit Jahren über den Radweg entlang der K 9 gesprochen werde, aber bisher noch kein Baubeginn in Sicht sei, da vom Land NRW kein Geld zugewiesen werde.

Da seiner Meinung nach in IBA-Projekte mehrere 100.000,00 DM flössen, dagegen das Radwegeprogramm vernachlässigt werde, sollte die Verwal­tung auf die Kreisverwaltung dahingehend Einfluss nehmen, dass der Radweg gebaut werde.

 

Für die Verwaltung stellte Herr Brüggemann nochmals klar, dass der Beschlussvorschlag bewusst so gewählt worden sei, um erst bei Bau­beginn des Rad-/Gehweges die erforderli­chen Prüfungen vorzunehmen.

 

Herr Grosch teilte mit, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass die Situation auf beiden Straßen ohne einen kombinierten Rad-/Gehweg als gefährlich eingestuft werden könne.

Seines Erachtens nach müssten die Fehler in der Vergangenheit gesucht werden, da seiner­zeit bei Anlegung des Gewerbegebiets Hemsack nicht reagiert worden sei.

 

Obwohl er die Argumente der Verwaltung nachvollziehen könne, sei er der Auffassung, dass bereits jetzt schon Prüfungen auf der Mühlenstraße sowie auf der Straße „Am Langen Kamp“ erfolgen sollten.

 

Herr Oertel merkte an, dass die F.D.P.-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion auf sofortige Prüfung unterstütze.

 

Herr Stahlhut ging nochmals auf die Situation auf beiden in Rede stehenden Straßenab­schnitten ein. Er erinnerte u.a. an ein Versprechen des Landrats, der zugesagt habe, sich in nächster Zeit für die schon lange geplante Entlastung der Südkamener Straße - mittels der sogenannten Spange - einzusetzen.

Um die Meinung der Anwohner zu diesem Thema zu hören, stellte er anschließend den An­trag, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen.

 

Nachdem die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses dem Vorschlag auf Unterbre­chung zugestimmt hatten, wurde die Sitzung von Herr Klein um 17.35 Uhr für 10 Minuten unterbrochen.

 

Die Sitzung wurde um 17.45 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Brüggemann schlug mit Blick auf die Diskussion nunmehr vor, die Zählungen bis zur nächsten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses durchzuführen und die Ergebnisse vor­zustellen. Der Antrag der CDU-Fraktion sollte bis dahin zurück gestellt werden, zumal inzwi­schen ein gleichlautender schriftlicher Antrag der Anwohner der Mühlenstraße vorliege.

 

Herr Kissing wünschte eine Nachfrage beim Land NRW, wann mit der Zuteilung der benö­tigten Gelder für den Bau des kombinierten Rad-/Geh­weges an der Straße „Am Langen Kamp“ zu rechnen sei.

Bis zu diesem Zeitpunkt sei die CDU-Fraktion bereit, den Antrag zurück­zustellen.

 

Herr Brüggemann schlug vor, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu ändern:

 

1.      Zwischen dem Kreisstraßenbauamt und dem hiesigen Baubetriebshof soll eine Abstim­mung mit dem Ziel vorgenommen werden, die sich auf der östlichen Seite der Mühlen­straße befindliche Schotterfläche als durchgehende Fläche herzurichten.

 

2.      Bis zur nächsten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses soll eine Zählung der Schwer­lastverkehre in der Mühlenstraße in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erfol­gen.

 

3.      Das Ergebnis der Nachfrage, zu welchem Zeitpunkt die Realisierung des kombinierten Rad-/ Gehweges innerhalb der Straße „Am Langen Kamp“ zu erwarten sei, soll in der nächsten Sitzung des Straßenver­kehrsausschusses mitgeteilt werden.

 

Die Zählungen würden nach Beendigung der Baumaßnahme an der Brücke der Hil­singstraße vorgenommen.

 

Aufgrund dieses Vorschlages erbaten sich die einzelnen Fraktionen eine Sitzungsunterbre­chung für 15 Minuten, um diesen Vorschlag und das weitere Vorgehen zu beraten. Von Herrn Klein wurde die Sitzung darauf­hin um 18.10 Uhr für 15 Minuten erneut unterbrochen.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung um 18.25 Uhr erklärte Herr Brügge­mann für die Verwal­tung Folgendes:

 

-          Das durch Herrn Droste vorgelegte und von zahlreichen Anwohnern der Mühlenstraße per Unterschrift getragene Schreiben vom 21.11.2000 ist als Bürgeranregung in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorzulegen.

-          Diese Bürgeranregung wird zur Beratung und Entscheidung durch den Hauptausschuss an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.

-          In dieser Sitzung des Straßenverkehrsausschusses ist der zurück­gestellte Antrag der CDU-Fraktion erneut zu beraten.

-          In dieser Sitzung wird die Verwaltung vortragen:

 

1.      Das Ergebnis einer Abstimmung zwischen Kreisstraßenbauamt und Baubetriebshof über den provisorischen Netzschluss der östlichen Seite der Mühlenstraße befindlichen Schotterfläche als Gehweg.

2.      Das Ergebnis einer Zählung der Lkw-Verkehre in der Mühlenstraße in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

3.      Das Ergebnis der Nachfrage, zu welchem Zeitpunkt die Realisie­rung des kombinierten Rad-/Gehweges entlang der Straße „Am Langen Kamp“ zu erwarten sei.

Punkt 2 wird erst nach Freigabe der Brücke auf der Hilsingstraße realisiert werden.

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu.