Zunächst begrüßte Herr Kissing die anwesenden Vertreter der GSW, Herrn Jochen Baudrexl und Herrn Markus Uhrich.


Herr Baudrexl bedankte sich für die Einladung. Er betonte, dass vor dem Hintergrund der aktuel­len Klimaschutzgesetzgebung die Entwicklung zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erfolgen müsse. In diesem Kontext würden die Rolle von Kommunen und Stadtwerken aktuell neu definiert. Einige Bundesländer hätten bereits eine verbindliche kommunale Wärmeplanung vorgeschrieben. Zur Zielerreichung werde eine schnelle und effektive Wärmewende benötigt. Er führte aus, dass die Bedeutung des Gasnetzes abnehmen und ein Rückbau des Gasnetzes erforderlich sein werde. Rückgrat der Wärmeversorgung würde das kommunale Wärmenetz, die Versorgung mit Fernwärme absehbar bilden. Die GSW sei für die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Partner. Ziel sei es, ein Konzept mit dekarbonisierter Wärmeversorgung zu entwickeln. Historisch bedingt verfüge aktuell die Stadt Bergkamen über ein größeres Fernwärmenetz als Kamen. Für Kamen sei beabsichtigt das Fernwärmenetz weiter zu optimieren und auszubauen. Diesbezüglich sei die GSW insbesondere mit Wohnungsbaugesellschaften im Gespräch.

 

Sodann erläuterte Herr Uhrich anhand der Präsentation den aktuellen Stand der Fernwärmeversorgung in Kamen, die geplanten Projekte zur Optimierung und zum Ausbau, die Handlungsstrategie und die Planungen. Details können der Präsentation entnommen werden.

 

Herr Aschhoff bedankte sich für den informativen Vortrag. Er erkundigte sich, ob eine Versorgung mit Fernwärme in Südkamen, insbesondere für die bevorstehende Wohnnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Autobahnpolizeikaserne an der Dortmunder Allee, möglich sei.

 

Grundsätzlich sei es technisch möglich, eine Fernwärmetrasse unter der Bahnlinie herzustellen, erklärte Herr Uhrich. Des Weiteren führte er aus, dass derzeit ein Planungsrahmen von 5 bis 10 Jahren betrachtet werde. Der Bereich Südkamen liege noch nicht im Planungsfokus. Letztlich sei dies auch eine Frage der vorhandenen Kapazitäten, erklärte Herr Baudrexl. Hinsichtlich der Erstellung von Energieversorgungskonzepten sei die GSW im ständigen Dialog mit der UKBS, aber auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften.

 

Herr Helmken war der Auffassung, dass die Versorgung mit Fernwärme im Bestand sinnvoll aber in Neubaugebieten ökologisch nicht sinnvoll sei. Der Transport von Wärme sei für ihn nicht zeitgemäß. Er bezog sich insbesondere auf das Baugebiet „Wohnen am Fluss“.

 

Daraufhin erläuterte Herr Uhrich, dass die Anlagen zur Erzeugung von Fernwärme ortsnah sein sollten. Lange Transportwege würden keinen Sinn machen. Die Versorgung eines kompakten Neubaugebietes in der Nähe des Netzanschlusses, wie bei dem Neubaugebiet „Wohnen am Fluss“ sei jedoch sinnvoll und biete auch wirtschaftliche Vorteile für die Anschlussnehmer. Der Anschluss an ein zentrales Wärmenetz mache in diesem kompakten Neubaugebiet wirtschaftlich und ökologisch Sinn. Wärmepumpen seien zudem teurer in der Anschaffung und könnten auch durch Geräuschentwicklung zu nachbarschaftlichen Konflikten führen. Im Winter würden Luft-Wärmepumpen im Übrigen fast ausschließlich mit Strom betrieben. Bei der Einspeisung von Wärme ins Fernwärmenetz könne zwischen verschiedenen Wärmequellen – je nach Lage – ausgewählt werden (z.B. Flusswärmenutzung, Solarthermie) und so die ökologisch sinnvollste Variante gewählt werden.

Herr Baudrexl ergänzte, dass Lage und Anbindung von Gebieten in das Gesamtkonzept passen müssten. Andererseits sei auch die Nutzung von Fernwärme eine Entscheidung der Investoren. Grundlage sei ein Gesamtkonzept, um alle Möglichkeiten der Wärmeversorgung optimal nutzen zu können.

 

Herr Kissing wies darauf hin, dass auch eine Kombination von Fernwärme mit Erdwärmeeinspeisung möglich sei. Entsprechende Vorbereitung in Bebauungsplänen sei denkbar.

 

Einen Wettbewerb unterschiedlicher Technologien hielt Herr Baudrexl kaum möglich. Je nach Strukturen, Lage, Gelände, usw. werde es unterschiedlichste Möglichkeiten der Wärmeversorgung geben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Madeja zur Nutzung von Gewässerwärme, Abwasserwärme und Solarthermie führte Herr Uhrich aus, dass im westlichen Bereich des Wärmenetzes Sesekeaue diesbezüglich Gespräche zur Nutzung der Wärmenutzung aus dem Klärwerk geführt werden. Die Möglichkeit von Wärmetauschern im Kanalnetz sei im Einzelfall zu untersuchen. Zunächst folge jedoch der Ausbau des aktuellen Fernwärmenetzes. Auch Solarthermie habe begrenzte Speichermöglichkeiten und greife im Winter kaum. Er verwies auf die derzeit in Bearbeitung befindliche Transformationsstudie.

 

Herr Kobus erkundigte sich nach der Fertigstellung der Transformationspläne.

 

Grundsätzlich handele es sich bei der Erstellung von Transformationsplänen um ein mehrstufiges Verfahren, erläuterte Herr Uhrich. Zunächst werden die GSW einen Antrag auf Förderung von Transformationsplänen stellen, daraus würden Maßnahmenpakete entwickelt und dann werde über die Förderung entschieden. Es sei bis zur Projektumsetzung mit einem Vorlauf von 1 bis 1,5 Jahren zu rechnen. Er erläuterte die einzelnen Förderbausteine der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kobus, welche Unterstützungsleistung durch die Politik möglich sei, um die Prozesse voran zu bringen (z.B. Ausweisung von Fernwärmevorranggebieten), erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass gemeinsam mit den GSW bereits eine Arbeitsgruppe gebildet worden sei, die sich mit diesem Themenfeld beschäftige. Es sei z.B. möglich, planungsrechtliche Regelungen in Bebauungsplänen zu treffen, die dann letztlich vom Rat als Satzung zu beschließen seien. Diese Thematik werde auch im Klimaschutzkonzept behandelt, welches auch vom Rat zu beschließen sei. Dieser entscheide auch schlussendlich das Zieljahr der Klimaneutralität der Stadt.

 

Herr Fuhrmann erkundigte sich nach der Stabilität und Störanfälligkeit der zentralen Wärmenetze.

 

Dazu erläuterte Herr Uhrich, dass erfahrungsgemäß technische Ausfälle und betriebliche Störungen gering seien. Eine regelmäßige Wartung der Anlagen durch qualifiziertes Personal könne Störungen vermeiden. Ein gänzlicher Ausschluss sei aber nicht möglich. Insbesondere Beschädigungen der Netzleitungen, z.B. durch Tiefbauarbeiten, seien wie bei anderen Leitungssystemen, nicht auszuschließen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Fuhrmann zu den Preisunterschieden pro kwh zwischen Gas und Fernwärme verwies Herr Uhrich auf die aktuellen Preislisten der GSW.

 

Vor dem Hintergrund eines möglichen schnellen technischen Wandels auf dem Energiemarkt erkundigte sich Herr Kasperidus nach einer Risikoabschätzung zu den Investitionen in den Ausbau des Wärmenetzes.

 

Die Diskussion wirtschaftlicher Strategien gehöre eigentlich nicht in den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss, entgegnete Her Baudrexl. Der Fernwärmeausbau an sich sei jedoch alternativlos. Die Energiewende sei durch die Gesellschaft und die Kommune ohne diesen Baustein nicht umzusetzen. Ziel sei es, die Dekarbonisierung der Wärmegewinnung zu erreichen und dies mit allen Möglichkeiten. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit sind Faktoren, die über die jeweilige Technologie entscheiden. Dadurch werden letztlich die Bedarfe und die Nachfrage der jeweiligen Umsetzungsmöglichkeiten gesteuert. Vor dem Ausbau stünde immer eine Bedarfsabfrage. Das Thema Wasserstoff werde auch berücksichtigt. Ob Wasserstoff absehbar als Gasersatz geliefert werden könne, sei nach den derzeitigen Erkenntnissen eher unwahrscheinlich.

 

Frau Dörlemann lobte die vorgestellte Strategie, die verschiedene Möglichkeiten für eine Dekarbonisierung der Wärmegewinnung aufgezeigt habe (z, B. Einsatz von Solarthermie und Geothermie).

 

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann erklärte Herr Uhrich zum Betrieb des Netzes in der Gartenstadt Sesekeaue, dass die derzeitige Versorgung mit Gruben-Gas endlich sei und hierzu alternative Möglichkeiten entwickelt werden sollen.

 

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellte Herr Kissing fest, dass dieses Thema den Ausschuss und den Rat noch viele Jahre beschäftigen werde. Allein die Umrüstung auf dem Gebiet der Stadt Kamen würde ein Investitionsvolumen von rd. 1 Mrd. EURO betragen.