Herr Eisenhardt begründete den gemeinsamen Antrag. Er machte deutlich, dass der Antrag nicht im Misstrauen gegenüber der Verwaltung begründet sei, sondern aus dem Wunsch nach einer größeren politischen unterjäh­rigen Begleitung resultiere. Insbesondere gehe es darum, Defizite auszu­machen und sich der damit unmittelbar verbundenen Aufgabenkritik zu stellen. Dies sei auch eine Frage der Fürsorgepflicht gegenüber den städti­schen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Wünschenswert sei ein halbjährlicher Bericht.

 

Herr Heidler machte deutlich, dass der Antrag unabhängig von der Orga­nisationshoheit der Bürgermeisterin zu sehen sei. Im Vordergrund stehe die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die Fürsorgepflicht der Politik.

 

Herr Mallitzky stimmte dem Antrag mit Blick auf die sich nicht verbessern­de Arbeitsmarktlage zu. Unter dem Stichwort „Digitalisierung“ sei die Frage zu beantworten, wie eine Verwaltung sich zukünftig aufstellen müsse.

 

Frau Klanke wandte ein, dass es immer Verwaltungsabläufe geben werde, die nicht durch Digitalisierung ersetzt werden könnten.

 

Bürgermeisterin Kappen erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen und verwies auf die gegenseitige Kontrolle von Verwaltung und Rat. Sie könne dem Antrag unter dem Aspekt des Fachkräftemangels zustim­men.

Verwaltungsseitig wird ein Bericht zur Mitte des Jahres und wie üblich zum Stellenplan vorgeschlagen.

Im Rahmen der Aufgabenkritik seien die Belastungen durch zusätzliche Aufgaben, wie z.B. durch die Aufnahme geflüchteter Menschen, zu berück­sich­tigen.

 

Herr Aschhoff erläuterte, dass das Wissen um den Personalbestand wich­tig sei, um Defizite richtig und frühzeitig einschätzen zu können. Durch Personalreduzierung im Rahmen der Haushaltssicherung sei die Belastung enorm gestiegen.

 

Das Bewusstsein für die Arbeitsplatzverdichtung sei wichtig, so Herr Grosch. Ein Problem im Bereich des Fachkräftemangels sei, dass öffent­liche Verwaltungen für bestimmte Berufsgruppen häufig finanziell nicht attrak­tiv seien.

 

Der Ausschuss schloss sich einvernehmlich dem Verfahrensvorschlag der Bürgermeisterin an. In der Sitzung vor den Sommerferien werde die Verwaltung einen entsprechenden Bericht vorlegen.