Herr Fuhrmann erläuterte noch einmal die Gründe für den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Eichler referierte anhand einer der Niederschrift beigefügten Präsentation.

 

Das Wohngeld stelle einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft dar. Leistungsbezieher seien größtenteils Rentner sowie Erwerbstätige mit jeweils 45 %. Die Gesetzeslage sehe eine Anpassung alle 2 Jahre vor. Durch die Wohngeldreform seien statt bisher 600.000 Haushalten bundesweit nunmehr rund 2.000.000 Haushalte leistungsberechtigt. Die durchschnittliche Wohngeldhöhe belaufe sich auf 370,00 € monatlich.

Herr Eichler wies darauf hin, dass das Land NRW einen durchaus komfortablen Wohngeldrechner anbiete und erläuterte kurz Aufbau und Funktionsweise.

Durch die Reform habe sich das Antragsaufkommen von 200 Anträgen im Januar 2022 auf 700 Anträge im Jahr 2023 erhöht.

Zu beachten sei, dass es auch viele Anträge von selbständigen Personen gebe; die Bearbeitung dieser Anträge sei besonders anspruchsvoll und arbeitsintensiv.

 

Frau Schulze teilte hierzu mit, dass an der zügigen Einrichtung weiterer Stellen gearbeitet werde.

 

Herr Eichler trug weiterhin vor, dass die Umsetzung der Reform über den Landesbetrieb IT NRW erst ab April 2023 avisiert worden sei. Daher habe man vor der Wahl gestanden, entweder gar nichts zu tun oder mit vorläufigen Bewilligungen zu arbeiten, um die zügige Umsetzung der erhöhten Leistungsansprüche zu gewährleisten. Man sei diesen arbeitsintensiven Weg gegangen; es sei auch sichergestellt, dass es bei der endgültigen Festsetzung über das Verfahren von IT NRW bestenfalls zu marginalen Abweichungen kommen könne.

 

Herr Fuhrmann bedankte sich für die ausführlichen Auskünfte und äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass die Reform hier vor Ort zeitnah umgesetzt worden sei.