Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung, wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen im Produkthaushalt 2022 in Höhe von 38.904,51 € im Produkt 42.02.01.531800-0513 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Frau Lindemann-Opfermann fragte nach, ob es ähnlich dem Projekte „Kamen bewegt“ entsprechende Programme zur Sportförderung von Kindern gebe.

 

Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes abzuwarten seien. Sie dankte dem Rat im Namen der Vereine für die finanzielle Unterstützung, wodurch das Projekt „Kamen bewegt“ schnell umgesetzt werden konnte.

 

Herr Bartosch informierte, dass ein Programm der Landesregierung Kinder und Jugendliche bei Neuanmeldung in einen Verein mit sogenannten „Vereins-Schecks“ in Höhe von 40 € finanziell unterstütze. Mit Verweis auf die Beschlussvorlage gehe er davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Neuanmeldungen ca. 25 % höher sei als angegeben.

 

Auf die Frage von Herrn Mallitzky, wie viele Kinder und Jugendliche nach Eintritt in den Sportverein die Mitgliedschaft fortsetzen würden, antwortete die Bürgermeisterin, dass die Quote bei 85 % liege.