Sitzung: 08.02.2023 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 005/2023
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 17.
Der
Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2023/24 die Bildung von 17
Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich
gebildet.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangsklasse |
Diesterwegschule* |
4 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule, Stammschule |
1 |
Südschule, Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
3 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
17 |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Eckhardt teilte mit, dass die
Verteilung im Vorfeld mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht besprochen
worden sei.