Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadt­gebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 17.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2023/24 die Bildung von 17 Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangsklasse

Diesterwegschule*

4

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

1

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

3

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

17

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

 


Herr Eckhardt teilte mit, dass die Verteilung im Vorfeld mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht besprochen worden sei.