Frau Bugiel-Lake erläuterte anhand der beigefügten Präsentation, aus welchen Gründen ein­zelne Brücken im Stadtgebiet für den Schwerlastverkehr beschränkt werden müssen und stellte die geplanten Einschränkungen vor.

 

Herrn Wilhelm wurde zur Brücke Feldstraße bestätigt, dass dort letztendlich lediglich die Vor­rangregelung zu Beschränkungen für die anliegenden Landwirte führe; gewichtsmäßig dürften weiterhin regulär zugelassene Kfz einspurig die Brücke überqueren.

 

Im Anschluss bat Herr Aschhoff hinsichtlich der Sesekebrücke an der Derner Straße um Prüfung, inwieweit die Führung des Sesekeradweges bei der Querung der Straße optimiert werden könne. Diese Prüfung wurde von Frau Schulze zugesagt.

 

Herr Kissing unterstützte den Vorschlag des Herrn Aschhoff und bat um Angaben zu den ur­sprünglichen Traglasten der Brücken sowie der Kostenträger für die geplanten Maßnahmen.

Frau Bugiel-Lake erläuterte, dass der Stadt Kamen die ursprünglichen Traglasten im Einzelnen nicht bekannt seien; infolge der nunmehr erfolgten Ablastungen aber von einer ursprünglich hö­heren Tragkraft auszugehen sei.

Im Anschluss wies sie auf die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse bei den Brücken hin.

Die Brückenkörper befänden sich im Eigentum der Autobahn GmbH bzw. des Lippeverbandes, der Straßenkörper im Eigentum des Kreises bzw. der Stadt. Daraus resultiere auch die Kosten­tragungspflicht.

 

Herr Wilhelm wies nochmals auf die Problematik und Notwendigkeit der Brücken für die Anlieger sowie der Gewichte und Breiten landwirtschaftlicher Fahrzeuge hin. Hierzu erklärte Frau Bu­giel-Lake die geplante Einengung an der Derner Straße auf 3,50 m.

 

Herr Kasperidus führte aus, dass bei Bedarf ein Umbau oder Neubau der Brücken erforderlich sein könnte, wies aber gleichzeitig die bestehende Gefahr des fehlenden Traglasten hin, die ein sofortiges Handeln erforderten.

 

Herr Aschhoff bat sodann, das Gespräch mit den anwesenden Einwohnern zu suchen.

 

Frau Schneider fragte, inwieweit ggf. weitere Brücken wie die Eisenbahnbrücke der Hochstraße in die Überlegungen einbezogen werden müssten.

Hierauf erläuterte Frau Schulze, dass der Verwaltung derzeit keine weiteren durchzuführenden Gewichtsbeschränkungen bekannt seien, sich dies jedoch leider jederzeit auch für andere Brücken ergeben könnte.

Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Liedtke die Systematik der regelmäßigen Brückenprüfungen und wies auf die bereits erfolgte Sanierung der Eisenbahnbrücke Hochstraße hin.