Sitzung: 24.01.2023 Mobilitäts- und Verkehrsausschuss
Frau Bugiel-Lake erläuterte anhand der
beigefügten Präsentation, aus welchen Gründen einzelne Brücken im Stadtgebiet
für den Schwerlastverkehr beschränkt werden müssen und stellte die geplanten
Einschränkungen vor.
Herrn Wilhelm wurde zur Brücke Feldstraße
bestätigt, dass dort letztendlich lediglich die Vorrangregelung zu
Beschränkungen für die anliegenden Landwirte führe; gewichtsmäßig dürften
weiterhin regulär zugelassene Kfz einspurig die Brücke überqueren.
Im Anschluss bat
Herr Aschhoff hinsichtlich der
Sesekebrücke an der Derner Straße um Prüfung, inwieweit die Führung des
Sesekeradweges bei der Querung der Straße optimiert werden könne. Diese Prüfung
wurde von Frau Schulze zugesagt.
Herr Kissing unterstützte den
Vorschlag des Herrn Aschhoff und bat um Angaben zu den ursprünglichen
Traglasten der Brücken sowie der Kostenträger für die geplanten Maßnahmen.
Frau Bugiel-Lake erläuterte,
dass der Stadt Kamen die ursprünglichen Traglasten im Einzelnen nicht bekannt
seien; infolge der nunmehr erfolgten Ablastungen aber von einer ursprünglich höheren
Tragkraft auszugehen sei.
Im Anschluss wies sie auf die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse
bei den Brücken hin.
Die Brückenkörper befänden sich im Eigentum der Autobahn GmbH bzw. des
Lippeverbandes, der Straßenkörper im Eigentum des Kreises bzw. der Stadt.
Daraus resultiere auch die Kostentragungspflicht.
Herr Wilhelm wies nochmals
auf die Problematik und Notwendigkeit der Brücken für die Anlieger sowie der
Gewichte und Breiten landwirtschaftlicher Fahrzeuge hin. Hierzu erklärte Frau
Bugiel-Lake die geplante Einengung an der Derner Straße auf 3,50 m.
Herr Kasperidus führte aus,
dass bei Bedarf ein Umbau oder Neubau der Brücken erforderlich sein könnte,
wies aber gleichzeitig die bestehende Gefahr des fehlenden Traglasten hin, die
ein sofortiges Handeln erforderten.
Herr Aschhoff bat sodann, das
Gespräch mit den anwesenden Einwohnern zu suchen.
Frau Schneider fragte,
inwieweit ggf. weitere Brücken wie die Eisenbahnbrücke der Hochstraße in die
Überlegungen einbezogen werden müssten.
Hierauf erläuterte Frau Schulze,
dass der Verwaltung derzeit keine weiteren durchzuführenden
Gewichtsbeschränkungen bekannt seien, sich dies jedoch leider jederzeit auch
für andere Brücken ergeben könnte.
Im Anschluss erläuterte Herr Dr.
Liedtke die Systematik der regelmäßigen Brückenprüfungen und wies auf die
bereits erfolgte Sanierung der Eisenbahnbrücke Hochstraße hin.