Sitzung: 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen informierte die
Ausschussmitglieder, dass der Haushalt für das Jahr 2023 eingebracht wurde und
die Beratungsphase in den Ausschüssen und weiteren Gremien eröffnet sei. Im
Rahmen dessen würden nun die jugendamtsrelevanten Haushaltsansätze
im Einzelnen
dargestellt.
Frau König stellte anhand einer
Präsentation die finanzrelevanten Planungen dar. Sie betonte dabei auch das
enorme Finanzvolumen im Einzelnen und in der Gesamtheit.
Sodann
erläuterte sie die Fallzahlen- und die Finanzentwicklung im Bereich des
Produktes 31.03.03 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Bei der
vergleichenden Betrachtung der Vorjahre würde deutlich, dass die Kombination
aus einem gestiegenen Antragsverhalten und den jeweiligen Altersstufenwechseln
zu einer Anpassung des Ansatzes für 2023 führen. Demgegenüber stehen die
Zuweisungen vom Bund und Land zu den Unterhaltsvorschusszahlungen, die folglich
auch angepasst würden.
Herr Grosch bezog sich auf die
Produkterläuterungen und bat um Erläuterung hinsichtlich einer differenzierten
Beteiligung des Landes und den abgeleiteten Rückerstattungen an die Kommunen.
Frau König führte aus, dass bei Neufällen
die Heranziehung zum Unterhalt durch das Landesamt für Finanzen erfolge. Für
die übrigen Fälle sei weiterhin das Jugendamt zuständig. Sukzessive würde so im
Laufe der Jahre der Bearbeitungsschwerpunkt zum Landesamt für Finanzen
verlagert.
Im Bereich
der Kindertagesbetreuung werde mit Steigerungen sowohl auf der Einnahme- als
auch der Ausgabeseite gerechnet. Erläuternd dazu führte Frau König aus, dass
neben der Erhöhung der Kindpauschalen im Rahmen der Fortschreibungsrate nach
dem KiBiz auch der Ausbau der Betreuungsplätze das Finanzvolumen widerspiegle.
In diesem Zusammenhang wies sie auch auf die Finanzierungslücke zwischen den
gesetzlichen Zuschüssen zur Miete und den tatsächlichen marktüblichen
Mietkosten hin. Letztlich könnten Ausbauprojekte nur durch eine Absicherung der
Kosten durch die Stadt Kamen realisiert werden.
Aber auch
die Fortführung des Landesprogrammes zu den sog. Alltagshelferinnen und
Alltagshelfern in Kitas sei produktrelevant.
Dem Ansatz
für 2023 bezüglich der Zuweisung vom Land von 9.100.000,00 € stünden im
Kita-Bereich Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 16.880.000,00 € entgegen.
Frau Kappen kritisierte die Regelungen im
KiBiz zu den Mietpauschalen, da dies in der Praxis zu nicht nachvollziehbaren
Ergebnissen führe. Während Kommunen mit einer
Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohnern Landeszuschüsse zur Miete in
Höhe von 11,37 € pro qm und Monat erhielten, würde bei sonstigen Kommunen
lediglich ein Wert von 9,02 € pro qm und Monat gewährt. Da ein Änderungswille
seitens des Landes nicht erkennbar sei, werde die finanzielle Unterdeckung auch
zukünftig zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.
Ein weiteres
Problem sei auch der Fachkräftemangel in der Kita-Betreuung. Dies habe negative
Auswirkungen bei der Umsetzung von Ausbauplanungen und bei der Erfüllung von
Qualitätsansprüchen, insbesondere wenn bestehende Teams an ihre
Belastungsgrenzen gelängen.
Herr Gibbels erläuterte die
haushaltsrelevanten Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Die
Planungen lehnten sich an die Beträge der Prognose für 2022 an. Zudem flößen
weitere Betrachtungen und auch außergewöhnlich zu vereinnahmende Beträge, wie
beispielsweise die Sonderzahlungen aus „Aufholen nach Corona“, in die
Produktansätze ein.
Die
Kalkulationen seien gewissenhaft durchgeführt worden.
Frau Börner wies darauf hin, dass die
Ansätze für „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ trotz geringerer
Prognosestellung von 2022, zu einer betragsmäßigen Erhöhung des Ansatzes für
2023 geführt hätten. Dies gehe auch auf die weitere Beteiligung der Stadt Kamen
an dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zurück.
Zudem gebe
es innerhalb des Produktes Verschiebungen. Mehraufwendungen ergäben sich auch
durch die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes.
Frau Börner
ergänzte, dass die im kommenden Jahr geplante Präventionskonferenz in Kamen
stattfinde und die erforderlichen Mittel im Ansatz einkalkuliert wurden.
Herr Grosch erkundigte sich nach den
Gründen der Kostensteigerung beim Personal. Insbesondere bei der Darstellung
der tariflich Beschäftigten sei der Mehraufwand von rd. 120.000,00 € auffällig.
Herr Gibbels beantwortet dies mit
zusätzlichen Stellen aufgrund der Umsetzung der Regelungen im
Landeskinderschutzgesetz.
Frau Bartosch wies auf die angespannte
Haushaltslage hin und auch darauf, dass Budgetkürzungen im Kinder- und
Jugendbereich maßvoll erfolgten.
Herr Gibbels stellte abschließend die
Hilfen für junge Menschen und ihren Familien vor.
Er gehe
davon aus, dass mit einem Anstieg der umA-Fallzahlen gerechnet werde.
Die
erwarteten tarifrechtlichen Gehaltssteigerungen seien berücksichtigt worden und
führten so zu einer Änderung der Haushaltsansätze für 2023.
Beim Ansatz für „Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen“ verbliebe der Betrag im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dieser stabile Ansatz sei dem umsichtigen und engagiert handelndem ASD und WJH-Team zu verdanken.