Frau Kappen informierte die Ausschussmitglieder, dass der Haushalt für das Jahr 2023 eingebracht wurde und die Beratungsphase in den Ausschüssen und weiteren Gremien eröffnet sei. Im Rahmen dessen würden nun die jugendamtsrelevanten Haushaltsansätze

im Einzelnen dargestellt.

 

Frau König stellte anhand einer Präsentation die finanzrelevanten Planungen dar. Sie betonte dabei auch das enorme Finanzvolumen im Einzelnen und in der Gesamtheit.

Sodann erläuterte sie die Fallzahlen- und die Finanzentwicklung im Bereich des Produktes 31.03.03 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

 

Bei der vergleichenden Betrachtung der Vorjahre würde deutlich, dass die Kombination aus einem gestiegenen Antragsverhalten und den jeweiligen Altersstufenwechseln zu einer Anpassung des Ansatzes für 2023 führen. Demgegenüber stehen die Zuweisungen vom Bund und Land zu den Unterhaltsvorschusszahlungen, die folglich auch angepasst würden.

 

Herr Grosch bezog sich auf die Produkterläuterungen und bat um Erläuterung hinsichtlich einer differenzierten Beteiligung des Landes und den abgeleiteten Rückerstattungen an die Kommunen.

 

Frau König führte aus, dass bei Neufällen die Heranziehung zum Unterhalt durch das Landesamt für Finanzen erfolge. Für die übrigen Fälle sei weiterhin das Jugendamt zuständig. Sukzessive würde so im Laufe der Jahre der Bearbeitungsschwerpunkt zum Landesamt für Finanzen verlagert.

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung werde mit Steigerungen sowohl auf der Einnahme- als auch der Ausgabeseite gerechnet. Erläuternd dazu führte Frau König aus, dass neben der Erhöhung der Kindpauschalen im Rahmen der Fortschreibungsrate nach dem KiBiz auch der Ausbau der Betreuungsplätze das Finanzvolumen widerspiegle. In diesem Zusammenhang wies sie auch auf die Finanzierungslücke zwischen den gesetzlichen Zuschüssen zur Miete und den tatsächlichen marktüblichen Mietkosten hin. Letztlich könnten Ausbauprojekte nur durch eine Absicherung der Kosten durch die Stadt Kamen realisiert werden.

Aber auch die Fortführung des Landesprogrammes zu den sog. Alltagshelferinnen und Alltagshelfern in Kitas sei produktrelevant.

Dem Ansatz für 2023 bezüglich der Zuweisung vom Land von 9.100.000,00 € stünden im Kita-Bereich Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 16.880.000,00 € entgegen.

 

Frau Kappen kritisierte die Regelungen im KiBiz zu den Mietpauschalen, da dies in der Praxis zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führe. Während Kommunen mit einer  Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohnern Landeszuschüsse zur Miete in Höhe von 11,37 € pro qm und Monat erhielten, würde bei sonstigen Kommunen lediglich ein Wert von 9,02 € pro qm und Monat gewährt. Da ein Änderungswille seitens des Landes nicht erkennbar sei, werde die finanzielle Unterdeckung auch zukünftig zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.

Ein weiteres Problem sei auch der Fachkräftemangel in der Kita-Betreuung. Dies habe negative Auswirkungen bei der Umsetzung von Ausbauplanungen und bei der Erfüllung von Qualitätsansprüchen, insbesondere wenn bestehende Teams an ihre Belastungsgrenzen gelängen.

 

Herr Gibbels erläuterte die haushaltsrelevanten Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Planungen lehnten sich an die Beträge der Prognose für 2022 an. Zudem flößen weitere Betrachtungen und auch außergewöhnlich zu vereinnahmende Beträge, wie beispielsweise die Sonderzahlungen aus „Aufholen nach Corona“, in die Produktansätze ein.

Die Kalkulationen seien gewissenhaft durchgeführt worden.

 

Frau Börner wies darauf hin, dass die Ansätze für „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ trotz geringerer Prognosestellung von 2022, zu einer betragsmäßigen Erhöhung des Ansatzes für 2023 geführt hätten. Dies gehe auch auf die weitere Beteiligung der Stadt Kamen an dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zurück.

Zudem gebe es innerhalb des Produktes Verschiebungen. Mehraufwendungen ergäben sich auch durch die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes.

Frau Börner ergänzte, dass die im kommenden Jahr geplante Präventionskonferenz in Kamen stattfinde und die erforderlichen Mittel im Ansatz einkalkuliert wurden.

 

Herr Grosch erkundigte sich nach den Gründen der Kostensteigerung beim Personal. Insbesondere bei der Darstellung der tariflich Beschäftigten sei der Mehraufwand von rd. 120.000,00 € auffällig.

 

Herr Gibbels beantwortet dies mit zusätzlichen Stellen aufgrund der Umsetzung der Regelungen im Landeskinderschutzgesetz.

 

Frau Bartosch wies auf die angespannte Haushaltslage hin und auch darauf, dass Budgetkürzungen im Kinder- und Jugendbereich maßvoll erfolgten.

 

Herr Gibbels stellte abschließend die Hilfen für junge Menschen und ihren Familien vor.

Er gehe davon aus, dass mit einem Anstieg der umA-Fallzahlen gerechnet werde.

Die erwarteten tarifrechtlichen Gehaltssteigerungen seien berücksichtigt worden und führten so zu einer Änderung der Haushaltsansätze für 2023.

 

Beim Ansatz für „Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen“ verbliebe der Betrag im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dieser stabile Ansatz sei dem umsichtigen und engagiert handelndem ASD und WJH-Team zu verdanken.