Sitzung: 23.11.2022 Betriebsausschuss
Anhand der Präsentation erläuterte Herr Neuhaus als technischer Leiter der Stadtentwässerung den
Fortschritt der laufenden Kanalbaumaßnahmen und beantwortete die hierzu laufend
gestellten Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Eckardt bat zum LSW
Schimmelstraße um Auskunft, ob es vorher/nachher Messungen zur Lärmbelästigung
gab, um die Auswirkungen betrachten zu können. Herr Dr. Liedtke stellte dar, dass es nicht üblich sei nach der Baumaßnahme
eine Messung durchzuführen, es aber zu vermehrten positiven Rückmeldungen von
Anwohnern gekommen sei.
Herr Wilhelm erkundigte sich
zu der Baumaßnahme an der Mühlhauser Straße, bei der ein vorzeitiger
Maßnahmenabschluss stattgefunden hat, ob das Bonus-Malus-System angewendet
worden sei. Herr Neuhaus verneinte
dies. Eine Gesamtsumme der Maßnahme kann erst nach Abschluss der Maßnahme
genannt werden.
Herr Helmken erbat sich eine
Information, welche Sorte von Boden für die Maßnahme an der Schimmelstraße
verwendet wurde. Daraufhin stellte Herr Neuhaus
dar, dass die Art von Boden verwendet wurde, den die Landschaftsbehörde des
Kreises Unna zugestanden hat.
Herr Kissing fragte, wer die
Kosten für die Maßnahme trägt, warum die Stadtentwässerung Kamen bei dieser
Maßnahme Planer und Durchführender gewesen ist und in welcher Größenordnung die
Kosten lägen. Herr Tost quittierte
die Fragen damit, dass die Maßnahme eine Förderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sei und zu 100 % gefördert werde
und die SEK aus Gründen der Praktikabilität zuständig sei. Herr Neuhaus
erläuterte, dass die SEK sicherstellten kann, dass durch die Verlegung einer
Drainageleitung kein Wasser von der Fläche des Lärmschutzwalls auf die privaten
Grundstücke gelange.
Herr Müller bat um Auskunft,
welche Dimensionen der Kanal an der Hammerstraße habe. Herr Neuhaus erläuterte, dass der neue Kanal
mit DN600 beginnt und hochgeht bis DN300.
Herr Helmken brachte ein,
dass bei der Planung der Maßnahme davon ausgegangen worden sei, dass sie
gleichzeitig zur Brückenbaumaßnahme durchgeführt werden solle. Herr Neuhaus ergänzte dies, dass zur Zeit
der Maßnahme die Andienung der Baustelle zu An- und Abtransporten von
Baustoffen beide Seiten der Brücke in beiden Richtungen zu erfolgen hat.
Herr Helmken wies anhand
eines Beispiels darauf hin, dass bei weiteren Kanalbaumaßnahmen die
Anschlusskanäle auf dem Grundstück überprüft werden sollten, da durch defekte
Anschlusskanäle das Bettungsmaterial durchnässt und dadurch der neue Kanal in
Mitleidenschaft gezogen werden könne.
Herr Wilhelm wandte sich mit
der Frage, warum der Kanal der Hammerstraße nicht deckungsgleich mit dem
Straßenabschnitt sei, an Herrn Neuhaus.
Dieser erläuterte, dass im unteren Bereich der Maßnahme bereits ein neuer Kanal
vor einigen Jahren gebaut wurde.