Anhand der Präsentation erläuterte Herr Neuhaus als technischer Leiter der Stadtentwässerung den Fortschritt der laufenden Kanalbaumaßnahmen und beantwortete die hierzu laufend gestellten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Eckardt bat zum LSW Schimmelstraße um Auskunft, ob es vorher/nachher Messungen zur Lärmbelästigung gab, um die Auswirkungen betrachten zu können. Herr Dr. Liedtke stellte dar, dass es nicht üblich sei nach der Baumaßnahme eine Messung durchzuführen, es aber zu vermehrten positiven Rückmeldungen von Anwohnern gekommen sei.

 

Herr Wilhelm erkundigte sich zu der Baumaßnahme an der Mühlhauser Straße, bei der ein vorzeitiger Maßnahmenabschluss stattgefunden hat, ob das Bonus-Malus-System angewendet worden sei. Herr Neuhaus verneinte dies. Eine Gesamtsumme der Maßnahme kann erst nach Abschluss der Maßnahme genannt werden.

 

Herr Helmken erbat sich eine Information, welche Sorte von Boden für die Maßnahme an der Schimmelstraße verwendet wurde. Daraufhin stellte Herr Neuhaus dar, dass die Art von Boden verwendet wurde, den die Landschaftsbehörde des Kreises Unna zugestanden hat.

 

Herr Kissing fragte, wer die Kosten für die Maßnahme trägt, warum die Stadtentwässerung Kamen bei dieser Maßnahme Planer und Durchführender gewesen ist und in welcher Größenordnung die Kosten lägen. Herr Tost quittierte die Fragen damit, dass die Maßnahme eine Förderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sei und zu 100 % gefördert werde und die SEK aus Gründen der Praktikabilität zuständig sei. Herr Neuhaus erläuterte, dass die SEK sicherstellten kann, dass durch die Verlegung einer Drainageleitung kein Wasser von der Fläche des Lärmschutzwalls auf die privaten Grundstücke gelange.

           

Herr Müller bat um Auskunft, welche Dimensionen der Kanal an der Hammerstraße habe. Herr Neuhaus erläuterte, dass der neue Kanal mit DN600 beginnt und hochgeht bis DN300.

 

Herr Helmken brachte ein, dass bei der Planung der Maßnahme davon ausgegangen worden sei, dass sie gleichzeitig zur Brückenbaumaßnahme durchgeführt werden solle. Herr Neuhaus ergänzte dies, dass zur Zeit der Maßnahme die Andienung der Baustelle zu An- und Abtransporten von Baustoffen beide Seiten der Brücke in beiden Richtungen zu erfolgen hat.

 

Herr Helmken wies anhand eines Beispiels darauf hin, dass bei weiteren Kanalbaumaßnahmen die Anschlusskanäle auf dem Grundstück überprüft werden sollten, da durch defekte Anschlusskanäle das Bettungsmaterial durchnässt und dadurch der neue Kanal in Mitleidenschaft gezogen werden könne.

 

Herr Wilhelm wandte sich mit der Frage, warum der Kanal der Hammerstraße nicht deckungsgleich mit dem Straßenabschnitt sei, an Herrn Neuhaus. Dieser erläuterte, dass im unteren Bereich der Maßnahme bereits ein neuer Kanal vor einigen Jahren gebaut wurde.